Niedersachsen

Heute ist der 19.04.2025

Datum: 19.04.2025 - Source 1 (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Toedlicher-Schuss-in-Gartenlaube-Bewaehrung-fuer-42-Jaehrigen,aktuellbraunschweig15286.html):
- Datum des Urteils: 17.04.2025
- Gericht: Amtsgericht Seesen (Landkreis Goslar)
- Angeklagter: 42-jähriger Mann
- Verurteilung: Fahrlässige Tötung
- Strafe: Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung
- Vorfall: Dezember 2020
- Opfer: 34-jähriger Freund des Angeklagten
- Ort des Vorfalls: Gartenlaube in Seesen
- Umstände:
- Angeklagter und Freund fuhren zur Gartenlaube der Schwester des Angeklagten, um nach einem Baseballschläger zu suchen.
- Angeklagter wollte sich mit dem Schläger bei einem Treffen mit dem Ex-Partner seiner Freundin verteidigen.
- Freund gab dem Angeklagten eine Tüte mit einer Pistole, die herunterfiel.
- Als der Freund die Tüte aufheben wollte, löste sich ein Schuss und traf ihn in den Kopf.
- Gerichtliche Einschätzung: Beweise stützen die Version des Angeklagten, dass es sich um einen Unfall handelte.

Source 2 (https://datenbank.nwb.de/Dokument/825184/):
- BGH-Urteil vom 04.03.2020, Aktenzeichen 5 StR 623/19.
- Instanzenzug: Landgericht Berlin, Urteil vom 21. Mai 2019, Az: 521 Ks 16/18.
- Angeklagter verurteilt wegen besonders schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren.
- Auslieferungshaft wurde im Verhältnis 1:1 angerechnet.
- Revision der Staatsanwaltschaft, vertreten durch den Generalbundesanwalt, hatte teilweise Erfolg.
- Angeklagter bestritt Lebensunterhalt seit 2008 durch europaweite Diebestouren.
- Rekrutierung von Komplizen A., M. und T. im April 2013 für Einbruchdiebstähle in Deutschland.
- Geplanter Einbruch in Juweliergeschäft D. wurde verworfen aufgrund von Sicherheitsvorkehrungen.
- Stattdessen wurde ein Überfall auf den Juwelier geplant.
- Angeklagter besorgte einen geladenen Revolver zur Drohung und kaufte Panzerklebeband zur Fesselung des Opfers.
- A. und M. betraten das Geschäft, während T. und der Angeklagte warteten.
- M. bedrohte D. mit dem Revolver, tötete ihn jedoch während des Überfalls.
- D. wurde nicht gefesselt, möglicherweise griff er nach einer Axt.
- A. und M. entwendeten Schmuck und Bargeld, übergaben Teile der Beute an den Angeklagten.
- Schmuck wurde in Serbien für 43.000 Euro verkauft.
- Angeklagter erfuhr von der Tötung des Juweliers spätestens in Polen.
- Landgericht befand Angeklagten schuldig gemäß § 249 Abs. 1, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB.
- Keine Verurteilung wegen Mordes, da Tötung als Mittäterexzess des gesondert verfolgten M. gewertet wurde.
- Revision führte zur Aufhebung des Urteils, da Unrechtsgehalt nicht ausreichend erfasst wurde.
- Mögliche Strafbarkeit nach Waffengesetz und fahrlässiger Tötung hätte erörtert werden müssen.
- Angeklagter hatte Revolver für den Überfall besorgt, was eine Vorhersehbarkeit eines tödlichen Geschehens begründen könnte.
- Neue Hauptverhandlung erforderlich, da keine Verurteilung wegen Mordes oder Raubes mit Todesfolge stattfand.
- BGH stellte fest, dass die Tötung des Juweliers nicht dem Angeklagten zugerechnet werden kann.

Source 3 (https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/waffen.html):
- Waffenkriminalität umfasst jeden ungesetzlichen Umgang mit Schusswaffen und Verstöße gegen das Waffengesetz (WaffG) sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG).
- Im Jahr 2023 wurden 35.799 Verstöße gegen das WaffG und 563 Verstöße gegen das KrWaffKontrG registriert.
- Die Aufklärungsquote für Verstöße gegen das WaffG beträgt 92,1 %, für das KrWaffKontrG 83,1 %.
- Fokus der Bekämpfung der Waffenkriminalität:
- Illegal gehandelte Schusswaffen aus Kriegs- und Krisenregionen.
- Illegale Herstellung und Um- und Rückbau von frei erwerbbaren Schusswaffen.
- Bedrohungen durch Waffenkriminalität über das Internet.
- Illegale Schusswaffenherstellung mittels 3D-Druck-Technologie.
- Weitere Informationen sind in den jährlichen Bundeslagebildern Waffenkriminalität verfügbar.
- Das Bundeskriminalamt (BKA) ist gemäß § 4 BKAG für die Strafverfolgung im internationalen ungesetzlichen Waffenhandel zuständig.
- Die Abteilung „Schwere und Organisierte Kriminalität“ (SO) des BKA:
- Erhebt und wertet Informationen zum Deliktsbereich Waffenkriminalität aus.
- Tauscht Informationen mit nationalen und internationalen Polizeidienststellen aus.
- Beteiligt sich an nationalen und internationalen Gremien.
- Erstellt Statistiken und Lagebilder.
- Berät zu rechtspolitischen Fragestellungen.

Ursprung:

Niedersachsen

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Erstellt am: 2025-04-17 13:10:42

Autor:

Niedersachsen