Gifhorn

Heute ist der 19.04.2025

Datum: 19.04.2025 - Source 1 (https://www.news38.de/gifhorn/article300510514/kreis-gifhorn-bertrandt-betriebsbedingten.html):
- Im Kreis Gifhorn gab es Bedenken bezüglich betriebsbedingter Kündigungen für etwa 500 Mitarbeiter eines Dienstleisters.
- Das Unternehmen kündigte an, seine Personalkapazitäten an den „veränderten Markt“ anzupassen.
- Die betroffenen Mitarbeiter arbeiten am Standort Tappenbeck, der Produkte für die Automobilindustrie entwickelt, darunter Karosserien, Interieur und Fahrwerke.
- Der geplante Stellenabbau hätte vor allem die Bereiche Digital und Physical Engineering betroffen.
- Am 7. April wurde in einer Pressemitteilung von MdB Hubertus Heil und MdL Kirsikka Lansmann bekannt gegeben, dass die betriebsbedingten Kündigungen vom Tisch sind.
- Hubertus Heil betonte, dass die Mitarbeiter über Monate für ihre Arbeitsplätze gekämpft und den Stellenabbau verzögert haben.
- Betriebsrat und IG Metall setzten sich aktiv für den Erhalt der Arbeitsplätze ein.
- Heil dankte dem Betriebsratschef Tobias Hoppe und Gewerkschaftssekretär Sebastian Schien für ihre Gespräche zur Zukunft von Bertrandt in Tappenbeck.
- Kirsikka Lansmann bezeichnete den Stopp des Stellenabbaus als starkes Zeichen für die Zusammenarbeit von Betriebsrat, Gewerkschaft und Politik.

Source 2 (https://igmbertrandt.de/start/meldung/bertrandt-entscheidet-sich-gegen-500-600-beschaeftigte-am-standort-tappenbeck):
- Standort Tappenbeck steht vor betriebsbedingten Kündigungen, die viele Mitarbeiter betreffen könnten.
- IG Metall bietet Unterstützung in dieser schwierigen Situation an.
- Einladung zu einem Informationstermin des Betriebsrats der BTG/SIM und der IG Metall am 01.10.2024 um 16 Uhr per Teams.
- Ziel des Termins: Informationen zur aktuellen Situation und Besprechung des weiteren Vorgehens.
- Projekt “Bertrandt Compensation” zeigt die Notwendigkeit einer starken Gewerkschaft für gute Lösungen im Interesse der Beschäftigten.
- Mitgliedschaft bei der IG Metall wird als entscheidend für den gemeinsamen Erfolg hervorgehoben.
- Interessierte, die noch kein Mitglied sind, können sich unter einer angegebenen E-Mail-Adresse für den Teilnahme-Link anmelden.
- Betonung der Bedeutung der IG Metall-Mitgliedschaft für den Erhalt von Arbeitsplätzen und faire Bedingungen bei Kündigungen.

Source 3 (https://www.fachanwalt.de/magazin/arbeitsrecht/betriebsbedingte-kuendigung-muster):
- Allgemeiner Kündigungsschutz gilt für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht.
- Kündigungsschutzgesetz (§ 1 Abs. 1) besagt, dass Kündigungen sozial ungerechtfertigt sind, wenn sie nicht durch persönliche, verhaltensbedingte oder betriebliche Gründe bedingt sind.
- Betriebsbedingte Kündigung ist zulässig, wenn dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen.
- Corona-Krise führt zu einem Anstieg betriebsbedingter Kündigungen, jedoch kein Sonderkündigungsrecht für Arbeitgeber.
- Arbeitgeber muss bei betriebsbedingten Kündigungen eine ordnungsgemäße Sozialauswahl treffen.
- Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung:
- Betriebliche Erfordernisse: Bedarf an Arbeitsleistungen muss sinken.
- Dringlichkeit der Kündigung: Keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung auf einem vergleichbaren Arbeitsplatz.
- Interessenabwägung: Arbeitgeberinteresse muss das Arbeitnehmerinteresse überwiegen.
- Sozialauswahl: Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte (Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung).
- Beispiele für betriebsbedingte Kündigungsgründe: Schließung von Abteilungen, Outsourcing, Umstrukturierungen, Insolvenz.
- Kündigungsfristen richten sich nach § 622 BGB und variieren je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit.
- In Kleinbetrieben (weniger als 10 Mitarbeiter) gilt der Kündigungsschutz nicht, jedoch ist ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme erforderlich.
- Muster für eine betriebsbedingte Kündigung umfasst Angaben zu Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Kündigungsgrund und Frist.
- Arbeitnehmer haben drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben, um die Kündigung anzufechten.
- Bei betriebsbedingter Kündigung besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Abfindung (§ 1a Kündigungsschutzgesetz).
- Arbeitslosengeld I wird bei betriebsbedingter Kündigung ohne Sperrfrist gewährt, da die Arbeitslosigkeit unverschuldet ist.
- Aufhebungsverträge können höhere Abfindungen bieten, können jedoch Sperrfristen für Arbeitslosengeld nach sich ziehen.
- Sozialauswahl umfasst Mitarbeiter mit gleichen Qualifikationen, unkündbare Mitarbeiter und solche mit besonderen Kenntnissen sind ausgeschlossen.

Ursprung:

Gifhorn

Link: https://www.news38.de/gifhorn/article300510514/kreis-gifhorn-bertrandt-betriebsbedingten.html

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https://www.news38.de/gifhorn/article300510514/kreis-gifhorn-bertrandt-betriebsbedingten.html

Erstellt am: 2025-04-17 13:59:12

Autor:

Gifhorn