Heute ist der 19.04.2025
Datum: 19.04.2025 - Source 1 (https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Schwerer-Raubueberfall-mit-Waffe-in-Wrist-Zeugen-gesucht,regionheidenews2836.html):
- Raubüberfall in Wrist (Kreis Steinburg) am 15. April 2025 gegen 14:15 Uhr.
- Täter: ein 18-Jähriger aus Hamburg und ein 21-Jähriger aus Bad Bramstedt (Kreis Segeberg).
- Opfer: zwei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren aus Pinneberg und Rellingen (Kreis Pinneberg).
- Täter bedrohten die Opfer mit einer Waffe und forderten Handys.
- Vorfall ereignete sich im Wartehäuschen des Bahnhofs Wrist.
- Täter flüchteten mit einem gestohlenen Handy auf ein angrenzendes Grundstück.
- Opfer und Zeugen verfolgten die Täter.
- Polizei Kellinghusen stellte die flüchtigen Täter in der Stellauer Straße.
- Nach Festnahme wurden die Täter in Itzehoe in Polizeigewahrsam genommen.
- Staatsanwaltschaft erließ Haftbefehl wegen Schwere der Tat und Fluchtgefahr.
- 18-Jähriger in Jugendanstalt Schleswig, 21-Jähriger in Justizvollzugsanstalt Itzehoe.
- Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Itzehoe, Zeugen gesucht.
Source 2 (https://www.anwalt.de/rechtstipps/bewaffneter-raub-in-bremen-mitte-rechte-der-opfer-und-strafbarkeit-des-taeters-236681.html):
- Datum des Vorfalls: 4. Januar 2025
- Ort: Bahnhofsvorstadt, Bremen
- Uhrzeit: ca. 20 Uhr
- Täter: 41-jähriger Mann
- Tat: Bewaffneter Raubversuch in einem Schnellrestaurant
- Waffe: zerbrochene, spitze Glasflasche
- Täter rief "Überfall"
- Angestellte konnten den Täter vertreiben, keine Beute gemacht
- Täter wurde später am Bahnhof von der Bundespolizei gestellt
- Ermittlungen wegen Raubes laufen
- Tatbestand: schwerer Raub gemäß § 250 StGB
- Glasflasche gilt als Waffe oder gefährliches Werkzeug
- Versuch eines Raubes gemäß § 23 StGB ebenfalls strafbar
- Mögliche weitere Straftatbestände: Nötigung (§ 240 StGB), versuchte Körperverletzung (§ 223 StGB)
- Ermittlungen zur Vorbestrafung des Beschuldigten laufen
- Rechte der Opfer:
- Nebenklage: Möglichkeit zur aktiven Teilnahme am Strafverfahren
- Schmerzensgeld und Schadensersatz für psychische Belastungen
- Kostenfreie Beratung und Unterstützung durch Opferhilfsorganisationen
- Möglichkeit von Schutzmaßnahmen (z.B. Kontaktverbote)
- Beschuldigter in Untersuchungshaft
- Untersuchungshaft zur Verhinderung von Flucht-, Wiederholungs- oder Verdunkelungsgefahr
- Beschuldigter hat Recht auf Haftprüfungsanträge oder Haftbeschwerden
- Hinweis auf Unterstützung durch einen Strafverteidiger in allen Verfahrensabschnitten
Source 3 (https://www.bpb.de/themen/recht-justiz/gangsterlaeufer/203562/jugendkriminalitaet-zahlen-und-fakten/):
- Jugendkriminalität ist überwiegend männlich und kein Minderheitenphänomen.
- Die Mehrheit der Jugendlichen stellt ihr kriminelles Verhalten mit dem Erwachsenwerden ein.
- Kriminalität als soziales Phänomen ist nicht objektiv messbar; die Zuschreibung "kriminell" erfolgt durch Wahrnehmung und Bewertung.
- Es gibt zwei Hauptdatenquellen zur Messung von Kriminalität:
- Befragungsdaten (Selbstberichtete Delinquenz)
- Amtliche Kriminalstatistiken (z.B. Polizeiliche Kriminalstatistik, Strafverfolgungsstatistik)
- Befragungsdaten zeigen, dass Jugendkriminalität weit verbreitet ist; bis zu 70% der Schüler gaben an, in den letzten 12 Monaten straffällig geworden zu sein.
- In einer bundesweiten Schülerbefragung 2007/2008 berichteten 43,7% der männlichen und 23,6% der weiblichen Schüler von Straftaten.
- Aktuelle Daten aus Niedersachsen (2019) zeigen, dass 22,9% der Schüler und 12,5% der Schülerinnen angaben, straffällig geworden zu sein.
- Bei Berücksichtigung von illegalem Downloaden und Fahren ohne Fahrschein stieg die Zahl auf 53,5% der männlichen und 45,6% der weiblichen Jugendlichen.
- Schwere Formen der Jugendkriminalität sind selten; die Mehrheit der Jugendlichen begeht nur leichte Delikte.
- Unterschiede zwischen männlichen und weiblichen Jugendlichen in der Delikthäufigkeit sind signifikant, insbesondere bei schwereren Delikten.
- Die Duisburger Längsschnittstudie zeigt, dass 84% der Jungen und 69% der Mädchen zwischen 13 und 18 Jahren mindestens einmal straffällig wurden.
- Gewaltdelikte haben kumulierte Prävalenzraten von 61% (Jungen) und 37% (Mädchen).
- Jugendkriminalität ist in den letzten Jahren zurückgegangen, fast auf das Niveau der späten 1980er Jahre.
- Jugendliche sind häufiger Opfer als Täter von Gewalt, insbesondere innerfamiliärer Gewalt.
- Die Anzeigebereitschaft variiert stark je nach Deliktsart; bei Körperverletzung liegt sie bei 12,5%.
- Die Aufklärungsquote für polizeilich registrierte Fälle liegt bei 58,7%.
- Die Belastungszahlen für jugendliche Tatverdächtige sind höher als für Erwachsene.
- Die Kriminalitätsentwicklung wird durch Anzeigebereitschaft und Aufklärungsquote beeinflusst.
- Die Dunkelfeldforschung zeigt, dass nicht alle Vorfälle angezeigt werden, was die registrierte Kriminalität verzerrt.
- Jugendliche mit Migrationshintergrund sind sowohl häufiger Opfer als auch Täter von Straftaten.
- Die Kriminalitätsbelastung von Ausländern wird in Statistiken oft überschätzt; Integrationsprobleme sind entscheidend.
- Mehrfach- und Intensivtäter sind meist männlich und haben häufig soziale und individuelle Defizite.
- Die Mehrheit der Jugendlichen, die straffällig werden, gibt ihr Verhalten mit dem Erwachsenwerden auf.
- Kriminalität ist ein komplexes Phänomen, das durch soziale Faktoren beeinflusst wird; Prävention sollte im Vordergrund stehen.