Heute ist der 19.04.2025
Datum: 19.04.2025 - Source 1 (https://www.weser-kurier.de/bremen/politik/eu-foerderung-kahlschlag-bei-bremer-sozialprojekten-vorerst-abgewendet-doc808wzpvdbd31mjaw7inb):
- Zahlreiche gefährdete Sozialprojekte in Bremen und Bremerhaven können bis Jahresende weitergeführt werden.
- Finanzierungslücke von rund 19 Millionen Euro wurde überbrückt.
- Der Senat wird voraussichtlich am Dienstag nach Ostern den Plänen des Sozialressorts zustimmen.
- Ab Januar 2026 müssen neue Geldquellen erschlossen werden.
- Mitte März gab es einen akuten Engpass bei der Finanzierung geförderter Projekte, was die Sozialpolitiker alarmierte.
- Betroffene Projekte: Mütterzentren, Straffälligenbetreuung, Recycling-Initiativen, Kulturläden.
- Rund 100 Projekte sind aktuell betroffen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden.
- Bremen erhält im Zeitraum 2021-2027 rund 60 Millionen Euro aus dem ESF.
- Ende 2024 war der Großteil des ESF-Anteils bereits verbraucht, vor allem wegen der Corona-Förderung.
- Wirtschaftsressort unter Kristina Vogt (Linke) hilft aus, indem 12,5 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln umgeleitet werden.
- EFRE-Mittel dienen der Stärkung strukturschwacher Gebiete.
- Sozialressort muss die umgeleiteten Mittel später zurückerstatten.
- Es wird geprüft, ob eine Umwidmung von EFRE- zu ESF-Mitteln rechtlich möglich ist.
- Fehlende Mittel sollen auch aus Haushaltsresten der Sozialbehörde aufgebracht werden.
- Senatorin Claudia Schilling begrüßt die Übergangslösung.
- Peter Härtl, Vorsitzender des Projektträgerverbandes Vadib, fordert eine verlässliche Planung auf mittlere Sicht.
- Ein "Perspektivgespräch" im Sozialressort ist für Mitte Mai geplant, um künftige Förderschwerpunkte zu besprechen.
Source 2 (https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/senatorin-projekte-arbeitsfoerderung-kuerzungen-bremen-100.html):
- Bremen erhält aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für 2021 bis 2027 insgesamt 60 Millionen Euro, muss jedoch 90 Millionen Euro zusätzlich aufbringen.
- Die Gelder werden für Projekte in der Arbeitsförderung verwendet.
- Ein Großteil der Mittel ist bereits ausgegeben, insbesondere für teure und langlaufende Projekte, die während der Pandemie initiiert wurden.
- Die Finanzprobleme des Bremer Jobcenters im Sommer sind nicht direkt mit der ESF-Finanzierung verbunden.
- Im August 2023 musste das Bremer Arbeitsressort 14 Millionen Euro im Vorgriff auf 2025 verwenden, um die ESF-Programme weiter zu finanzieren.
- Rund 50 Projekte, die mit ESF-Mitteln bis Ende des Monats finanziert wurden, sind betroffen; eine niedrige zweistellige Zahl dieser Projekte wird eingestellt.
- Betroffene Projekte umfassen unter anderem Deutschkurse für Flüchtlinge, Bewerbungstrainings für Menschen mit Behinderungen, Mütterberatung und Alphabetisierungsinitiativen.
- Viele Einrichtungen müssen im nächsten Jahr mit reduzierten Mitteln auskommen, einige erhalten weniger als die Hälfte der bisherigen Gelder.
- Der Dachverband VaDiB befürchtet, dass einige Träger Insolvenz anmelden müssen, da sie aufgrund der kurzfristigen Entscheidungen der Behörden nicht rechtzeitig reagieren konnten.
- Langfristig könnten über 200 Stellen bei Beschäftigungsträgern gefährdet sein, insbesondere in Bereichen wie Hausmeisterdienste, Küchenhilfen und Lagerarbeit.
- Viele Beschäftigungsinitiativen wurden erst im Dezember über die Kürzungen informiert, was zu Chaos und Unmut führte.
- Arbeitssenatorin Claudia Schilling erklärt, dass die frühzeitige Ausgabe der Mittel auf finanzielle Verpflichtungen während der Corona-Pandemie zurückzuführen sei.
- Politische Reaktionen: CDU-Sozialpolitikerin Sigrid Grönert bezeichnet die Situation als Desaster für die Betroffenen und fordert eine Überprüfung der Haushaltsprioritäten. Sofia Leonidakis von der Linken spricht von einer bitteren Nachricht und fordert Klarheit über die langfristigen Auswirkungen der fehlenden ESF-Mittel.
Source 3 (https://www.esfplus.bremen.de/projekte/projekt-liste-22216):
- Veröffentlichung einer Liste der Vorhaben zur Gewährleistung der Transparenz hinsichtlich der Unterstützung aus den Fonds.
- Grundlage: Artikel 115 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013.
- Mindestinformationen für die Liste sind in Anhang XII der Verordnung festgelegt.
- Für die Förderperiode 2021 - 2027 gilt Artikel 49 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021.
- Auch hier sind Mindestinformationen für die Liste in dem genannten Artikel festgelegt.