Heute ist der 19.04.2025
Datum: 19.04.2025 - Source 1 (https://www.aerzteblatt.de/archiv/digitalmesse-dmea-von-der-realitaet-eingeholt-5e1c0772-f245-40b6-8518-e2b510c5831b):
- Die elektronische Patientenakte (ePA) startet vorerst nicht wie geplant.
- Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte auf der Digital-Health-Messe DMEA in Berlin an, dass die ePA weiter getestet wird.
- Der bundesweite Start mit verpflichtender Nutzung für Ärzte wird verschoben.
- Eine „Hochlaufphase“ ist in den kommenden Wochen vorgesehen.
- Die Nutzung der ePA bleibt zunächst freiwillig für Ärztinnen und Ärzte.
- Die Testphase läuft seit Mitte Januar in den Modellregionen Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen.
- Besondere Berücksichtigung der ePA-Nutzung für Kinder und Jugendliche.
- Verpflichtung zur Nutzung und Befüllung der ePA wird später eingeführt, Sanktionen folgen ebenfalls später.
- Lauterbach betont, dass die Sicherheit der ePA bei der Einführung Priorität hat.
- Probleme, die vom Chaos Computer Club angesprochen wurden, seien gelöst.
- Die nächste Stufe der ePA wird erst nach gründlichem Testen eingeleitet.
- Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) koordiniert sich mit Praktikern, Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Krankenkassen.
- ePA soll die medizinische Versorgung verbessern und Kosten einsparen.
- Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit) wird am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgebaut und startet diesen Sommer.
- Bundesärztekammer (BÄK) und KBV begrüßen die Ausweitung der Testphase.
- 95 Prozent der Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS) haben das Konformitätsbewertungsverfahren erfolgreich durchlaufen.
- Judith Gerlach (CSU) betont die Notwendigkeit einer soliden technischen Infrastruktur für die Digitalisierung im Gesundheitswesen.
- Einbeziehung der praktizierenden Ärzte und Pflegekräfte ist entscheidend für die Akzeptanz digitaler Lösungen.
- gematik wirbt für vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen.
- 95 Prozent der PVS-Hersteller haben die Konformitätsbewertung für die ePA erfolgreich durchlaufen.
- Notwendigkeit, Verfahren zu vereinfachen und Regulierungswerke anzupassen, um Innovationen zu fördern.
Source 2 (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/elektronische-patientenakte/epa-fuer-alle.html):
- Krankenkassen müssen Versicherte über die ePA (elektronische Patientenakte) informieren.
- Informationen umfassen Funktionsweise, speicherbare Informationen und Rechte der Versicherten.
- Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, Patienten über die in der ePA gespeicherten Daten zu informieren.
- Patienten können der Übermittlung und Speicherung ihrer Daten widersprechen.
- Besondere Hinweispflicht auf das Widerspruchsrecht gilt vor der Speicherung von diskriminierenden oder stigmatisierenden Daten (z.B. sexuell übertragbare Infektionen, psychische Erkrankungen, Schwangerschaftsabbrüche).
- Ärzte müssen Patienten auch auf den Anspruch auf Befüllung mit weitergehenden Daten hinweisen.
Source 3 (https://gesund.bund.de/digitalisierung-im-gesundheitswesen):
- Ab 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA), sofern sie nicht widersprechen.
- Einige private Krankenversicherungen bieten ebenfalls eine ePA an.
- Gesundheits-Apps, die Behandlungen unterstützen, sind bereits auf Rezept erhältlich.
- Telemedizinische Lösungen können Arztbesuche ersetzen.
- Die Telematikinfrastruktur ermöglicht den sicheren Austausch von Informationen zwischen Praxen, Krankenhäusern, Apotheken und anderen Einrichtungen.
- Technologien zum Schutz von Patientendaten werden eingesetzt.
- Ziel ist die Vernetzung aller Beteiligten im Gesundheitswesen, um erforderliche Informationen direkt verfügbar zu machen.
- Wichtige Gesetze für die Digitalisierung im Gesundheitswesen:
- E-Health-Gesetz: Aufbau der Telematikinfrastruktur und Einführung digitaler medizinischer Anwendungen.
- Digitale-Versorgung-Gesetz: Krankenkassen können Gesundheits-Apps (DiGA) bezahlen und Ärzte können sie verschreiben.
- Patientendaten-Schutz-Gesetz: Nutzung digitaler Angebote wie ePA und E-Rezept.
- Krankenhauszukunftsgesetz: Investitionen in digitale Zukunft und IT-Sicherheit der Krankenhäuser.
- Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz: Schaffung neuer digitaler Anwendungen in der Pflege und Ausbau der Telemedizin.
- Digital-Gesetz: Förderung des Austauschs und der Nutzung von Gesundheitsdaten durch die ePA.
- Gesundheitsdatennutzungsgesetz: Gesundheitsdaten sollen für die Forschung nutzbar gemacht werden.