Rheinland-Pfalz

Heute ist der 22.04.2025

Datum: 22.04.2025 - Source 1 (https://www.tagesschau.de/inland/regional/rheinlandpfalz/swr-schussgeraeusche-in-bad-kreuznach-loesen-polizeieinsatz-aus-100.html):
- Datum des Vorfalls: 18. April 2025, gegen 22 Uhr
- Ort: Oranienpark, Bad Kreuznach
- Anlass: Zeugen meldeten Schussgeräusche und Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen
- Polizei fand einen Mann mit leichten Verletzungen, der medizinisch versorgt wurde
- Erste Erkenntnisse: Verwendung einer Schreckschusspistole
- Ermittlungen zu möglichen weiteren Waffen laufen
- Polizeihubschrauber wurde zur Fahndung nach den Beteiligten eingesetzt
- Keine Gefahr für die Bevölkerung zu keinem Zeitpunkt
- In den Wochen vor dem Vorfall gab es wiederholt Schüsse in Bad Kreuznach, zuletzt Anfang der Woche bei der Felseneremitage in Bretzenheim.

Source 2 (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117708/6015867):
- Datum des Vorfalls: 17.04.2025
- Uhrzeit: ca. 21:50 Uhr
- Ort: Oranienpark, Bad Kreuznach
- Polizei erhielt Meldungen über Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen
- Zeugen berichteten von Schussgeräuschen
- Umfangreicher Polizeieinsatz wurde ausgelöst
- Bei Eintreffen der Polizei wurde eine männliche Person mit leichten Verletzungen angetroffen
- Verletzte Person wurde vor Ort medizinisch versorgt
- Einsatz einer Schreckschusspistole während der Auseinandersetzung bestätigt
- Unklar, ob scharfe Schusswaffen oder weitere gefährliche Gegenstände verwendet wurden
- Laufende Ermittlungen zu den Umständen des Vorfalls
- Umfangreiche Fahndungsmaßnahmen wurden eingeleitet
- Zahlreiche Einsatzkräfte und ein Polizeihubschrauber waren beteiligt
- Zu keinem Zeitpunkt bestand Gefahr für die Bevölkerung
- Polizei war durchgehend mit starken Kräften vor Ort präsent

Source 3 (https://www.pirsch.de/jagdwissen/jagdrecht/neue-polizeiliche-kriminalstatistik-schusswaffen-deutschland-35904):
- Eintrag unter „Mit einer Schusswaffe gedroht“ erfolgt, wenn mindestens ein Opfer sich subjektiv bedroht fühlt.
- Spielzeugpistolen fallen laut Richtlinien ebenfalls unter die Tatmittel.
- Viele Gegenstände, die gezählt werden, sind nicht vom Waffengesetz betroffen.
- Anlage 1 des Waffengesetzes definiert, dass Gegenstände, die erkennbar zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind, nicht unter das Waffengesetz fallen.
- BKA erklärt, dass Fälle erfasst werden, auch wenn nur der Anschein einer Schusswaffe gegeben ist.
- In der PKS und im Bundeslagebild Schusswaffenkriminalität werden auch Fälle mit Spielzeugpistolen oder anderen Gegenständen, die vom Opfer als Schusswaffe wahrgenommen werden, in die Kriminalitätsstatistik einbezogen.

Ursprung:

Rheinland-Pfalz

Link: https://www.tagesschau.de/inland/regional/rheinlandpfalz/swr-schussgeraeusche-in-bad-kreuznach-loesen-polizeieinsatz-aus-100.html

URL ohne Link:

https://www.tagesschau.de/inland/regional/rheinlandpfalz/swr-schussgeraeusche-in-bad-kreuznach-loesen-polizeieinsatz-aus-100.html

Erstellt am: 2025-04-18 05:10:10

Autor:

Rheinland-Pfalz