Heute ist der 22.04.2025
Datum: 22.04.2025 - Source 1 (https://burlo-direkt.de/20250418/30548/polizei-borken-sicher-feiern-im-fruehling-und-gemeinsam-aufmerksam-bleiben/):
- Beginn der Schützenfeste, Stadtfeste und Open-Air-Veranstaltungen im Kreis Borken.
- Anstehendes Musikzeltfestival Karpaten in Ahaus.
- Polizei bittet um verantwortungsvolles Feiern und Beachtung der eigenen Sicherheit sowie der Sicherheit anderer.
- Kombination aus Alkohol und Fahrzeug führt zu schweren Unfällen; viele überschätzen nach Feierlichkeiten ihre Fahrtüchtigkeit.
- Verstärkte Verkehrskontrollen durch die Polizei angekündigt.
- Bereits geringe Mengen Alkohol können Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen.
- Hinweis: "Wer fährt, bleibt nüchtern."
- Polizei bringt erstmals Hinweise mit Sprühkreide auf die Wege im Umfeld der Veranstaltung Karpaten an.
- Schutz vor KO-Tropfen: Keine offenen Getränke von Fremden annehmen und eigene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen.
- Heimweg rechtzeitig planen und in sicherer Gesellschaft zurücklegen.
- Warnung vor Taschendieben, die in Gedränge aktiv sind.
- Empfehlung: So wenig Bargeld und Papiere wie möglich mitnehmen und sicher verstauen.
- Erinnerung an das Verbot, Waffen und Messer bei öffentlichen Veranstaltungen mitzuführen (Neuregelung des Waffengesetzes).
- Kreispolizeibehörde Borken bittet um Mithilfe: Achten Sie auf sich und andere, bei Verdacht Polizei informieren.
- Ziel: Sicheres und unvergessliches Erlebnis während der Feiersaison.
Source 2 (https://krefeld.polizei.nrw/artikel/gefahr-von-ko-tropfen):
- K.O.-Tropfen und übermäßiger Alkoholkonsum haben ähnliche Symptome.
- Symptome von K.O.-Tropfen treten plötzlicher auf: Schwindelgefühl, Übelkeit, Bewusstlosigkeit.
- K.O.-Tropfen werden oft unbemerkt in Getränke gemischt (z.B. auf Partys, bei Public Viewings).
- K.O. steht für "Knockout", was auf die Bewusstlosigkeit hinweist, die sie verursachen können.
- K.O.-Tropfen sind farb- und geruchlos, was es den Opfern erschwert, die Einnahme zu bemerken.
- Erste Symptome können nach 10 bis 20 Minuten auftreten: Schwindel, plötzliches Hochgefühl, Übelkeit, Schläfrigkeit, Bewusstlosigkeit.
- Überdosierung kann zu Atemlähmung und Tod führen.
- Wirkung kann von vorherigem Alkoholkonsum abhängen.
- Symptome: Enthemmung, Wahrnehmungsschwierigkeiten, Dämmerzustand, Müdigkeit, plötzliche Bewusstlosigkeit, Filmriss, Erinnerungslücken.
- K.O.-Tropfen sind nur wenige Stunden im Blut oder Urin nachweisbar.
- Bei Verdacht auf K.O.-Tropfen sofort Arzt oder Notaufnahme aufsuchen.
- Schutzmaßnahmen:
- Keine Getränke von Fremden annehmen.
- Glas/Flasche immer im Blick behalten.
- Hilfe von Freunden, Bekannten oder Barpersonal suchen.
- Bei Unsicherheit Getränk lieber stehen lassen.
- Im Verdachtsfall: Rettungsdienst alarmieren oder von Freunden in die Notaufnahme begleiten lassen.
- Anzeige bei der Polizei erstatten, wenn man Opfer geworden ist.
Source 3 (https://www.polizei.sachsen.de/de/112522.htm):
- Polizei warnt vor k.o.-Tropfen, die hilf-, willenlos oder bewusstlos machen.
- Diese Tropfen werden heimlich in offen stehende Getränke auf Partys oder in Diskotheken gegeben.
- Verwendung erfolgt häufig zum Ausrauben oder für sexuelle Übergriffe.
- Wirkung tritt innerhalb weniger Minuten ein, abhängig von Dosis und Mischform.
- Mögliche Wirkungen: Euphorie, Enthemmung, Übelkeit, Schläfrigkeit, Bewusstlosigkeit.
- Nachweis der Substanzen ist schwierig, da sie schnell vom Körper abgebaut werden.
- Im Jahr 2024 wurden in Sachsen 88 Straftaten im Zusammenhang mit k.o.-Tropfen registriert.
- Dunkelfeld: Viele Opfer zeigen keine Anzeige aus Scham.
- Häufige Substanzen: Gammabutyrolacton (GBL) und Gammahydroxybuttersäure (GHB), auch bekannt als „liquid ecstasy“.
- Wirkung kann bis zu vier Stunden oder länger anhalten.
- Verhaltenshinweise der Polizei:
- Achten Sie auf Freunde und deren Verhalten.
- Informieren Sie Freunde oder Eltern über Ihren Aufenthaltsort.
- Nehmen Sie nur originalverschlossene Getränke an oder lassen Sie diese in Ihrem Beisein öffnen.
- Lassen Sie Getränke nicht unbeaufsichtigt.
- Seien Sie vorsichtig bei angebotenen Getränken und achten Sie auf Geschmacks- oder Geruchsveränderungen.
- Trinken Sie nicht auf „Ex“.
- Rufen Sie bei Gefahr die Polizei.
- Bei Verdacht auf Einnahme von k.o.-Tropfen:
- Sofort die Polizei rufen oder zu einer Vertrauensperson gehen.
- Schneller Kontakt ist wichtig, da der Nachweis nur kurz nach Einnahme möglich ist.
- Bei sexueller Nötigung/Vergewaltigung:
- Beweismittel nicht vernichten (z.B. Bekleidung, Bettlaken).
- Möglichst nicht waschen, bevor ärztliche Untersuchung erfolgt.
- Schnellstmöglich zum Arzt gehen.
- Tatort nicht verändern und Gedächtnisprotokoll anfertigen.