Hamm

Heute ist der 22.04.2025

Datum: 22.04.2025 - Source 1 (https://www.wa.de/hamm/drogen-im-spiel-unfall-fahrer-legt-ampel-anlage-in-hamm-lahm-93690516.html):
- Datum des Vorfalls: 17. April 2025, gegen 23:15 Uhr
- Ort: Richard-Wagner-Straße, Hamm, in Fahrtrichtung stadteinwärts
- Beteiligter: 36-jähriger Fahrer eines Ford
- Zustand des Fahrers: Unter Drogeneinfluss
- Unfallhergang:
- Fahrer geriet in Höhe der Grünstraße nach links von der Fahrbahn ab
- Überfuhr eine Verkehrsinsel
- Streifte ein Verkehrszeichen
- Kollision mit einem Ampelmast
- Folgen des Unfalls:
- Ampelanlage wurde abgeschaltet und ist vorerst außer Betrieb
- Fahrer blieb unverletzt, wurde zur Blutentnahme mitgenommen
- Führerschein des Fahrers wurde sichergestellt
- Erheblicher Sachschaden an Fahrzeug und Ampelanlage
- Ford war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden
- Polizei leitete verkehrsregelnde Maßnahmen ein und gab die Unfallstelle gegen 1:30 Uhr wieder frei
- Weitere Vorfälle am 17. April:
- Unfall auf der Oestingstraße: Kleintransporter blieb unter einer Eisenbahnunterführung stecken (Höhenbegrenzung 2,90 Meter missachtet)
- Feuerwehr rückte zum Technischen Rathaus an der Gustav-Heinemann-Straße aus wegen Quecksilberauslauf in einem Büro; keine Verletzten.

Source 2 (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65844/6015879):
- Datum des Vorfalls: 17. April 2025
- Uhrzeit: ca. 23:15 Uhr
- Ort: Richard-Wagner-Straße, Hamm - Mitte
- Beteiligter: 36-jähriger Fordfahrer
- Unfallhergang: Fahrer kam nach links von der Fahrbahn ab, prallte gegen eine Verkehrsinsel, streifte ein Verkehrszeichen und kollidierte frontal mit einem Ampelmast.
- Drogenvortest: Positiv
- Maßnahmen: Blutprobe entnommen, Führerschein sichergestellt
- Ampelanlage: Stromlos geschaltet, bis auf weiteres nicht in Betrieb
- Schäden: Erheblicher Schaden am PKW und an der Ampelanlage
- Abschleppdienst: Fahrzeug musste abgeschleppt werden
- Verkehrsregelnde Maßnahmen durch Polizei
- Unfallstelle wurde gegen 1:30 Uhr wieder freigegeben

Source 3 (https://www.adac.de/gesundheit/gesund-unterwegs/strasse/drogen-im-strassenverkehr/):
- Drogenkonsum und Autofahren gefährden die Sicherheit im Straßenverkehr.
- Strafen bei Nachweis von Drogen (Cannabis, Kokain, Heroin, LSD) im Blut:
- Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (§ 29 BtMG).
- Cannabis ist unter bestimmten Bedingungen legal, jedoch bleibt das Fahren unter Einfluss verboten.
- Cannabis kann Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktionszeit beeinträchtigen.
- Grenzwert für THC im Blutserum:
- Ab 22.8.2024: 3,5 ng/ml für Erwachsene.
- Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren: 1 ng/ml (absolutes Verbot).
- Drogenfahrt mit Ausfallerscheinungen wird als Straftat gewertet, Blutentnahme und Führerscheinentzug folgen.
- Strafen für Drogenfahrt:
- Ohne Folgen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (§ 316 StGB).
- Mit Gefährdung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (§ 315c StGB).
- Kosten für Drogenfahrt (inkl. Anwalts- und Verfahrenskosten): ca. 5000 bis 7000 Euro.
- Zivilrechtliche Folgen bei Unfällen unter Drogeneinfluss: Mithaftung und Regress durch Kfz-Haftpflichtversicherung.
- Drogen können auf verschiedene Arten eingenommen werden und wirken toxisch.
- Nachweiszeiten für Drogen variieren je nach Konsumverhalten und Testverfahren.
- ADAC betont, dass Drogenkonsum und sicheres Fahren unvereinbar sind.
- Aufklärungsarbeit und Drogenkontrollen sollen intensiviert werden.
- MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) ist erforderlich nach Führerscheinentzug wegen Drogenkonsums.

Ursprung:

Hamm

Link: https://www.wa.de/hamm/drogen-im-spiel-unfall-fahrer-legt-ampel-anlage-in-hamm-lahm-93690516.html

URL ohne Link:

https://www.wa.de/hamm/drogen-im-spiel-unfall-fahrer-legt-ampel-anlage-in-hamm-lahm-93690516.html

Erstellt am: 2025-04-18 13:06:11

Autor:

Hamm