Neumünster

Heute ist der 19.04.2025

Datum: 19.04.2025 - Source 1 (https://www.kn-online.de/lokales/neumuenster/neue-anlaufstelle-fuer-buerger-des-amtes-bokhorst-wankendorf-Y6FPMCRS5NGYJC42QVRLX3SPRI.html):
- Verwaltungsgebäude des Amtes Bokhorst-Wankendorf an der Kampstraße 1 entspricht nicht mehr den Brandschutz-Anforderungen, hat fehlende Büros und ist nicht barrierefrei.
- Amtsausschuss beschließt Kauf eines leer stehenden Bürogebäudes an der Bornhöveder Landstraße 40 in Wankendorf und Erweiterung durch Anbau.
- Aktuell arbeiten 28 Mitarbeiter an zwei Standorten (Kampstraße 1 und 22).
- Ziel ist es, die Verwaltung an einem Standort zu bündeln, insbesondere wegen der geplanten Mitverwaltung der Gemeinde Bönebüttel ab 2026, was zusätzliche Mitarbeiter erfordert.
- Planungsbüro Mumm und Partner erarbeitete drei Varianten für das Amtsgebäude.
- Kostengünstigste Variante (Umbau und Erweiterung am bestehenden Standort) würde 4,9 Millionen Euro kosten, deckt jedoch nicht den Raumbedarf.
- Neubau am Markt (Dorfstraße) wurde mit 7,1 Millionen Euro als zu teuer abgelehnt.
- Das neue Gebäude an der Bornhöveder Landstraße hat eine Fläche von über 250 Quadratmetern und liegt auf einem 2500 Quadratmeter großen Grundstück.
- Verhandlungen über den Kauf laufen mit einem Insolvenzverwalter; Vorlage zum Kaufbeschluss soll im Juni 2023 vorgelegt werden.
- Umzug der Verwaltung in das neue Gebäude könnte im vierten Quartal 2025 erfolgen; Mietvertrag an der Kampstraße 22 soll gekündigt werden.
- Ziel ist es, Bürgerangelegenheiten an der Bornhöveder Landstraße zu bündeln, mit ausreichenden Parkmöglichkeiten.
- Geplanter Anbau von 1000 Quadratmetern in einigen Jahren; Gesamtkosten inklusive Anbau werden auf 6,8 Millionen Euro geschätzt.
- Nach dem Anbau könnte das Amtsgebäude an der Kampstraße 1 verkauft werden.

Source 2 (https://www.priorit.de/loesungen/brandschutz-in-buero-und-verwaltungsgebaeuden):
- Neue Büro- und Verwaltungsgebäude haben oft offene und großzügige Architektur.
- Innere Erschließung erfolgt häufig über geschoßübergreifende Lufträume (Atrien).
- Nach Musterbauordnung (MBO) § 2 (4) Pkt. 5 und Pkt. 6 gelten Büro- und Verwaltungsgebäude als Sonderbau, wenn:
- Bruttogrundfläche einzelner Räume mehr als 400 m² beträgt.
- Nutzung von mehr als 100 Personen erfolgt.
- Wichtige Vorschriften für den Brandschutz in Büro- und Verwaltungsgebäuden:
- Muster- oder Landesbauordnung
- Musterverwaltungsvorschrift
- Technische Baubestimmungen
- Muster-Hochhaus-Richtlinie
- Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie
- Zusätzliche Vorschriften gelten, wenn im Gebäude auch Versammlungs-, Verkaufs- oder Beherbergungsstätten untergebracht sind:
- Muster-Verkaufsstättenverordnung
- Muster-Versammlungsstättenverordnung
- Muster-Beherbergungsstättenverordnung
- Richtlinien und Arbeitsschutzgesetze regeln ebenfalls den Brandschutz auf Arbeitsstätten.
- Bei Sonderbauten sind gemäß MBO §33 zwei baulich getrennte Rettungswege erforderlich.
- Atrien werden häufig als Flucht- und Rettungsweg genutzt.
- Freihaltung des Atriums von Feuer und Rauch muss durch brandschutztechnische Abtrennungen gewährleistet sein.
- Leitungen und Installationen, die über mehrere Geschosse führen, müssen in Installationsschächten angeordnet werden.
- Abschlüsse in Installationsschächten sind in der Regel aus nicht brennbarem und feuerbeständigem Material auszuführen.

Source 3 (https://www.weka.de/brandschutz/brandschutz-im-buero/):
- Brandschutzbeauftragte sollten den Brandschutz in Büro- oder Verwaltungsgebäuden begutachten und verbessern.
- Ein funktionierendes Brandschutzkonzept ist entscheidend für den Brandschutz im Büro.
- Zuletzt aktualisiert am: 11. September 2024.
- Wichtige Fragen zur Beurteilung des Brandschutzes:
1. Gibt es ein Brandschutzkonzept?
2. Um welche Gebäudeklasse handelt es sich?
3. Wie viele Mitarbeiter sind im Gebäude beschäftigt?
4. Gibt es ausgebildete Brandschutz- oder Räumungshelfer?
5. Funktioniert das Rettungswegkonzept?
6. Wann wurde die letzte Gebäuderäumungsübung durchgeführt?
7. Welche brandschutztechnischen Anlagen gibt es?
- Ein Brandschutzkonzept beschreibt Einzelmaßnahmen und bewertet die Erreichung von Schutzzielen.
- Verantwortung für den Brandschutz liegt beim Eigentümer/Betrieb, Durchführung kann an den Brandschutzbeauftragten übertragen werden.
- Fehlende Bauunterlagen können bei der Baubehörde angefragt werden; Feuerwehr kann Fragen zum Brandschutz beantworten.
- Gebäudeklasse beeinflusst Feuerwiderstandsdauer der Baustoffe und Anforderungen an Rettungswege.
- Feuerwehrzufahrten müssen frei zugänglich sein; Brandschutzbeauftragte sollten auf Falschparker und Witterungseinflüsse achten.
- Anzahl der Mitarbeiter bestimmt die Zahl der Brandschutz- und Räumungshelfer sowie Sammelplätze.
- Mindestens 5 % der Belegschaft sollten als Brandschutz- oder Räumungshelfer ausgebildet sein.
- Fortbildung der Helfer sollte alle drei bis fünf Jahre wiederholt werden.
- Rettungswege müssen je nach Gebäudeklasse über Flure in Treppenräume oder nach draußen führen.
- Flure dürfen im Brandfall nicht mit brennbaren Materialien blockiert werden.
- Räumungsübungen müssen durchgeführt werden; ein Räumungskonzept ist erforderlich, wenn keine Übung stattfand.
- Bestandsaufnahme der brandschutztechnischen Anlagen sollte lückenlos sein, insbesondere bei größeren Gebäuden.
- Regelmäßige Prüffristen und Wartungsverträge für brandschutztechnische Anlagen müssen dokumentiert werden.

Ursprung:

Neumünster

Link: https://www.kn-online.de/lokales/neumuenster/neue-anlaufstelle-fuer-buerger-des-amtes-bokhorst-wankendorf-Y6FPMCRS5NGYJC42QVRLX3SPRI.html

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Erstellt am: 2025-04-19 08:30:07

Autor:

Neumünster