Gifhorn

Heute ist der 19.04.2025

Datum: 19.04.2025 - Source 1 (https://regionalheute.de/auszeit-fuer-pflegende-angehoerige-das-aendert-sich-ab-juli-1745060403/):
- Viele Ehepartner oder Verwandte kümmern sich um pflegebedürftige Angehörige.
- Bei vorübergehender Unfähigkeit oder Bedarf an Auszeit kann Kurzzeit- und Verhinderungspflege genutzt werden.
- Pflegekasse übernimmt Kosten für Ersatzpflege.
- Änderungen ab 2025 werden vom Sozialverband Deutschland (SoVD) in Gifhorn erklärt.
- Pflegebedürftige müssen mindestens Pflegegrad 2 haben, um Kurzzeit- oder Verhinderungspflege zu beantragen.
- Ab 1. Juli 2025: Zusammenfassung der Beträge für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem flexiblen Jahresbetrag.
- Neuer Jahresbetrag beträgt bis zu 3.539 Euro.
- Flexiblere Nutzung des Betrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
- Beträge, die von 1. Januar bis 30. Juni 2025 verbraucht werden, werden auf den Jahresbetrag angerechnet.
- Höchstdauer der Verhinderungspflege wird von sechs auf acht Wochen pro Jahr erhöht.
- Anspruch auf Verhinderungspflege besteht sofort ab Zuerkennung des Pflegegrads 2 bis 5, ohne vorherige Pflegezeit von sechs Monaten.
- SoVD in Gifhorn bietet Beratung zu Pflegefragen an, erreichbar unter 05371 3685 oder info.gifhorn@sovd-nds.de.

Source 2 (https://sozialversicherung-kompetent.de/pflegeversicherung/leistungsrecht-ab-2017/1546-verhinderungs-und-kurzzeitpflege-neuerungen-2025.html):
- Ab 01.01.2025: Anhebung der Leistungsbeträge für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
- Verhinderungspflege: Jährlicher Leistungsbetrag steigt von 1.612,00 Euro auf 1.685,00 Euro.
- Kurzzeitpflege: Jährlicher Leistungsbetrag steigt von 1.774,00 Euro auf 1.854,00 Euro.
- Möglichkeit, nicht verbrauchte Beträge zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu übertragen.
- Maximaler Leistungsbetrag für Verhinderungspflege: bis zu 2.528,00 Euro.
- Maximaler Leistungsbetrag für Kurzzeitpflege: bis zu 3.539,00 Euro.
- Vorpflegezeit von sechs Monaten bleibt im ersten Halbjahr 2025 für Verhinderungspflege erforderlich.
- Verhinderungspflege kann für maximal 42 Kalendertage beansprucht werden.
- Für Kinder/Jugendliche bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5: Ab 2024 Anspruch auf 3.539,00 Euro ohne Vorpflegezeit.
- Ab 01.07.2025: Zusammenfassung der Leistungsbeträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem Gesamtbetrag von 3.539,00 Euro.
- Flexibler Einsatz des Gesamtbetrags für beide Pflegearten.
- Ab 01.07.2025 entfällt die sechsmonatige Vorpflegezeit für Verhinderungspflege.
- Maximaler Leistungszeitraum für Verhinderungspflege wird auf 56 Tage ausgeweitet.
- Anspruch auf Kurzzeitpflege bleibt bei 56 Tagen.
- Neue Informations- und Transparenzregelungen ab 01.07.2025 für Pflegeeinrichtungen.
- Pflegeeinrichtungen müssen Leistungserbringung und Aufwendungen schriftlich mitteilen.

Source 3 (https://www.finanztip.de/gesetzliche-pflegeversicherung/verhinderungspflege/):
- Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung für Verhinderungspflege variieren je nach Pflegeperson.
- Bei Pflege durch einen Bekannten, Pflegedienst oder nicht verwandte Person: maximal 2.528 Euro pro Jahr.
- Ab 1. Januar 2025 kann dieser Betrag um bis zu 843 Euro aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege erhöht werden.
- Bei stationärer Verhinderungspflege im Pflegeheim werden nur pflegebedingte Kosten erstattet; Unterkunft und Verpflegung sind selbst zu tragen.
- Wenn Verwandte die Verhinderungspflege übernehmen (z.B. Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister): Erstattung ist auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes für den jeweiligen Pflegegrad gedeckelt.
- Ab 1. Januar 2025 können zusätzliche Kosten bis zu 1.685 Euro pro Jahr erstattet werden, wenn diese nachgewiesen werden (z.B. Fahrtkosten, Verdienstausfall).
- Für Autofahrten können 20 Cent pro Kilometer abgerechnet werden.
- Höchstbetrag für Verhinderungspflege: 2.528 Euro pro Jahr, inklusive möglicher 843 Euro aus Kurzzeitpflege.
- Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege um die Hälfte gekürzt; volle Zahlung nur für den ersten und letzten Tag der Ersatzpflege.
- Bei stundenweiser Vertretung bleibt das volle Pflegegeld erhalten.
- Beispiel: Karin erhält für 14 Tage Verhinderungspflege 92,54 Euro Pflegegeld (347 Euro monatlich, Pflegegrad 2).

Ursprung:

Gifhorn

Link: https://regionalheute.de/auszeit-fuer-pflegende-angehoerige-das-aendert-sich-ab-juli-1745060403/

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Erstellt am: 2025-04-19 13:32:06

Autor:

Gifhorn