Heute ist der 19.04.2025
Datum: 19.04.2025 - Source 1 (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Kirche-erhoeht-Erbbauzins-in-Hannover-Kirchrode-deutlich,erbbauzins100.html):
- Wiltrud Bartig-Friedlein aus Kirchrode soll künftig 15.600 Euro Erbbauzins jährlich an die Landeskirche Hannovers zahlen, statt bisher 980 Euro.
- Der Erbbaurechtsvertrag läuft in drei Jahren aus; eine Verlängerung erfordert die höhere Zahlung.
- 30 Haushalte in der Straße haben ähnliche Angebote erhalten, teils bis zum 45-Fachen des bisherigen Zinses.
- Bartig-Friedlein lebt von ihrer Rente und der Witwenrente ihres Mannes und fürchtet, aus ihrem Haus ausziehen zu müssen.
- Die Erbpacht wurde seit den 1950er-Jahren nicht erhöht, was die bisherigen Zahlungen vergleichsweise günstig machte.
- Die evangelische Jakobi-Gemeinde bietet an, individuelle Lösungen zu finden, um das Ausziehen der Bewohner zu verhindern.
- Der Erbbauzins wird auf Basis des aktuellen Bodenrichtwerts von 1.100 Euro pro Quadratmeter und einem Zinssatz von vier Prozent berechnet.
- Bewohner empfinden das neue Angebot als unangemessen, insbesondere im Hinblick auf ihre Renteneinkommen.
- Bewohner planen eine Demonstration zu Pfingsten gegen die hohen Erbbauzinsen.
- Die Kirche hat einen Vorschlag gemacht, den Erbbauzins für 20 Jahre um 35 Prozent zu reduzieren, jedoch mit Bedingungen, die von den Bewohnern als inakzeptabel angesehen werden.
- Bewohner wollen bis Ende Juni ein Gegenangebot machen, das das Zwölffache der aktuellen Beträge vorsieht.
- Wenn keine Einigung erzielt wird, verlieren die Bewohner 2028/29 das Nutzungsrecht an ihren Grundstücken und erhalten eine Ablöse von zwei Dritteln des Hauswerts.
- Einige Bewohner haben versucht, ihre Häuser zu verkaufen, jedoch ohne Erfolg aufgrund der hohen zukünftigen Pacht.
- Kritiker, darunter Werner Lichtenberg, betonen, dass die Erbbaurechtsregelungen ursprünglich breiteren Bevölkerungsschichten Wohneigentum ermöglichen sollten.
- Niedersachsen hat viele Erbbaurechte, die in den kommenden 20 Jahren erneuert werden müssen, was eine bisher einmalige Situation darstellt.
- 2023 wurden in Niedersachsen die wenigsten Immobilien seit 35 Jahren verkauft, und 2024 gab es einen historischen Tiefstand bei der Vergabe von Bauland.
Source 2 (https://www.landeskirche-hannovers.de/presse/nachrichten/2025/04/15-landeskirche-erlaeutert-erhoehung-der-erbbauzinsen-in-hannover):
- Die hannoversche Landeskirche hat massive Erhöhungen der Erbbauzinsen für ihre Grundstücke erläutert.
- Dies geschieht als Reaktion auf eine Initiative von 30 Hauseigentümern in Hannover-Kirchrode.
- Die Hauseigentümer wehren sich gegen eine Zinsanhebung um das 40- bis 50-fache nach Ablauf der 75 Jahre alten Erbbaurechts-Verträge.
- Erika Marten, Juristin im Grundstücksreferat des Landeskirchenamtes, begründet die Entscheidung mit der Wertsteigerung der Grundstücke, die im Bodenrichtwert reflektiert ist.
- Das Erbbaurecht wurde 1919 geschaffen, um Menschen mit geringem Einkommen den Hausbau zu ermöglichen.
- Erbbaurechtsgeber in Niedersachsen sind unter anderem Kommunen, Kirchen und die Klosterkammer.
- Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden viele Erbbaurechtsverträge mit Laufzeiten bis zu 99 Jahren ausgegeben, um der Wohnungsnot zu begegnen.
- In der Landeskirche Hannovers gibt es schätzungsweise rund 1.000 Erbbaurechtsverträge.
- Die Erbbauzinsen in den bald auslaufenden Kirchröder Verträgen orientierten sich an den niedrigen Bodenrichtwerten der 1950er Jahre.
- Seit 2013 haben sich die Bodenrichtwerte stark erhöht.
- Eine Anpassung der Erbbauzinsen in Kirchrode fand nicht statt, was zu einer Zinserhöhung von rund 200 Euro auf etwa 9.000 Euro pro Jahr bei einem 280-Quadratmeter-Grundstück führt.
- Die Kirchengemeinde bot den Hauseigentümern in den 1990er Jahren an, die Grundstücke zu kaufen, was jedoch kaum angenommen wurde.
- Im Jahr 2019 wurde ein Angebot zur vorzeitigen Verlängerung der Erbbaurechte zu günstigen Konditionen gemacht, das ebenfalls viele nicht annahmen.
- Die Kirche hat sich in den letzten Jahrzehnten nicht in die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Erbbauberechtigten eingemischt.
- Die Kirche sieht sich in der Pflicht, ihre Vermögenswerte gut zu verwalten, um die kirchliche Arbeit langfristig finanzierbar zu halten.
Source 3 (https://www.erbbaurechtsverband.de/2024/11/19/erbbaurechte-das-gehoert-in-den-vertrag/):
- Datum: 19.11.2024
- Erbbaurecht gewinnt in Deutschland an Bedeutung aufgrund steigender Bodenpreise.
- Das Erbbaurechtsgesetz gibt den rechtlichen Rahmen vor; viele Details sind verhandelbar.
- Der Deutsche Erbbaurechtsverband empfiehlt, welche Fragen im Erbbaurechtsvertrag geregelt werden sollten.
- Erbbaurecht ermöglicht den Bau und die Nutzung eines eigenen Gebäudes auf fremdem Grundstück.
- Erbbauzins wird in der Regel an den Grundstückseigentümer gezahlt.
- Wichtige Grundstücksdaten im Erbbaurechtsvertrag: Grundbuchblatt, Flurstück, Adresse, Größe.
- 84% der Erbbaurechte in Deutschland werden für Wohnzwecke vergeben, 5% für gewerbliche Nutzung.
- Erbbauzins:
- Durchschnitt 2022: 2,7% für Wohnimmobilien, 4,4% für gewerbliche Immobilien, 3,1% für sonstige Nutzungen.
- Anstieg der Zinssätze für Erbbaurechte wird mittelfristig erwartet.
- Laufzeit von Erbbaurechten kann variieren; 53% liegen zwischen 76 und 99 Jahren.
- Ewige Erbbaurechte sind möglich, insbesondere bei historischen Grundstücken.
- Wertanpassungsklauseln in 94% der Verträge orientieren sich am Verbraucherpreisindex (VPI).
- Zustimmungsvorbehalte für bestimmte Vorgänge sind in den meisten Verträgen enthalten.
- Bei Ablauf des Erbbaurechts geht Eigentum an Gebäuden an den Grundstückseigentümer über; Entschädigung ist verhandelbar.
- Übliche Entschädigung für Wohngebäude: zwei Drittel des Gebäudewertes; viele Verträge bieten bis zu 100%.
- Verlängerungsoptionen können im Vertrag festgelegt werden, einschließlich neuer Erbbauzins und Bemessungsgrundlage.
- Empfehlungen für einen guten Erbbaurechtsvertrag: partnerschaftliche Gestaltung und Vermeidung unnötiger Komplexität.