Koblenz

Heute ist der 22.04.2025

Datum: 22.04.2025 - Source 1 (https://www.rhein-zeitung.de/blaulicht/polizeimeldungen-koblenz-und-region/verkehrskontrollen-des-tuning-kontrollteams-der-pd-koblenz-am-ostersamstag_arid-4036891.html):
- Weniger technisch veränderte Fahrzeuge als am Vortag festgestellt.
- Zahlreiche Autoposer am Peter-Altmeier-Ufer kontrolliert.
- In zwölf Fällen Erlöschen der Betriebserlaubnis festgestellt, Weiterfahrt untersagt.
- 15 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unnötiger Lärmerzeugung eingeleitet.
- Tuning-Kontrollteam wurde von Verkehrsdirektion Koblenz unterstützt.
- Geschwindigkeitsverstöße wurden geahndet.
- Schnellster Fahrer wurde mit 145 km/h bei erlaubten 50 km/h gemessen.
- Fahrer erwartet hohe Geldbuße und dreimonatiges Fahrverbot.
- Ein Fahrzeugführer stand unter dem Einfluss von Kokain, Strafverfahren eingeleitet, Führerschein sichergestellt.

Source 2 (https://www.autorechtonline.de/chiptuning-erlschen-der-betriebserlaubnis/):
- Einbau eines leistungssteigernden Chips (Chip-Tuning) in Pkw-Motor verändert das Abgasverhalten.
- Betriebserlaubnis erlischt, wenn Chip nicht unverzüglich von amtlich anerkanntem Sachverständigen abgenommen wird (gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 c StVZO).
- Eine Bestätigung nach § 22 Abs. 1 S. 5 StVZO ist erforderlich.
- Das Vorliegen eines Gutachtens eines Technischen Dienstes (gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 a StVZO) ändert nichts an der Erlaubnis.
- Ausbau des Chips führt nicht automatisch zur Wiederherstellung der erloschenen Betriebserlaubnis.
- Bei ordnungsgemäßer neuer Zulassung des chipgetunten Fahrzeugs und anschließendem Ausbau des Chips ist eine erneute Zulassung erforderlich.
- OLG Karlsruhe sieht keinen Anlass, technische Änderungen, die gegen gesetzliche Vorschriften vorgenommen wurden, zu privilegieren.
- Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis darf nicht auf öffentlichen Straßen betrieben werden.

Source 3 (https://www.tuningblog.eu/tuev-gesetze-verbote/tuning-stvzo-fzv-290365/):
- Zielgerichtete Schwerpunktkontrollen und Überwachungen der Tuning-Szene durch Polizeibehörden und Stadtverwaltung.
- Kontrollen an beliebten Treffpunkten der Tuning- und Autoliebhaber sowie im Straßenverkehr.
- Prüfung technischer Modifikationen an getunten Fahrzeugen auf Einhaltung der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) und FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung).
- Bei Verstößen erhalten PKW-Halter Anzeigen oder Bußgelder.
- Schwerwiegende Verstöße können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
- Fahrzeuge, die nicht den Richtlinien des Pflichtversicherungsgesetzes entsprechen, können von Behörden abgeschleppt und stillgelegt werden.
- Fahrzeughalter sollten Expertise besitzen oder Modifikationen von qualifizierten Profis durchführen lassen.
- KFZ-Umbauten, die gesetzlichen Vorgaben widersprechen, gefährden die Verkehrssicherheit und führen zu Sanktionen.
- Technische Modifikationen müssen von Experten legitimiert werden.
- Offizielle Prüfungsorganisationen begutachten Veränderungen und tragen Prüfziffervermerke in die Zulassungsbescheinigung ein.
- § 19 Abs. 2 STVZO: Zahlreiche technische Modifikationen sind offiziell nicht zulässig.
- Entzug der Betriebserlaubnis bei nicht offizieller Prüfung von Tuning-Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit gefährden.
- Verlust der Betriebserlaubnis bei nicht eingetragenen abnahmepflichtigen Bauteilen.
- § 19 Abs. 3 StVZO: Behörden dürfen Fahrzeuge einziehen, wenn die Lärmemission nicht tolerierbar ist.
- TÜV, DEKRA, KÜS und zertifizierte Tuning-Werkstätten führen Fahrzeugprüfungen durch.
- Offizielle Prüfungen nach technischen Änderungen sind für Tuning-Liebhaber wichtig, um den Entzug der Betriebserlaubnis zu vermeiden.
- Änderungen an Felgen, Spoilern, Scheiben, Beleuchtungssystem und Reifen sind abnahmepflichtig.
- Fahrzeuge dürfen nur mit Bauteilen ausgestattet sein, die den Zulassungsvoraussetzungen entsprechen.
- Neue Autoteile müssen mit den Angaben im Fahrzeugschein übereinstimmen.
- Unsachgemäße Auswahl von Reifen/Felgen kann zum Verlust der Betriebserlaubnis führen.
- Tuning-Liebhaber sollten Bauteile idealerweise auf dem deutschen Markt mit Teilegutachten oder ABE kaufen.

Ursprung:

Koblenz

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Erstellt am: 2025-04-20 03:29:18

Autor:

Koblenz