Darmstadt-Dieburg

Heute ist der 22.04.2025

Datum: 22.04.2025 - Source 1 (https://www.primavera24.de/aktuelles/news/waffenverbot-im-oepnv-in-hessen-eingefuehrt-in-bayern-nicht):
- Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert generelles Waffenverbot in Bahnhöfen, Zügen und Bussen.
- GdP-Chef Roßkopf kritisiert uneinheitliche Regelungen in den Bundesländern.
- In Hessen sind die Regelungen klar: Waffenverbot an Bahnhöfen in Dieburg, Hanau und Gelnhausen.
- In Miltenberg und Aschaffenburg gibt es kein einheitliches Waffenverbot.
- Am Aschaffenburger Hauptbahnhof galt über Weihnachten und Neujahr ein Waffenverbot, das jedoch wieder aufgehoben wurde.
- Aktuell ist das Waffentragen nur in Aschaffenburger Grünanlagen verboten.
- Drogenszene hat sich vom Schöntalpark in Richtung Bahnhofsviertel verlagert.
- Rund um den Aschaffenburger Hauptbahnhof gibt es beinahe wöchentlich Einsätze wegen Gewaltkriminalität.

Source 2 (https://www.frankenpost.de/inhalt.kriminalitaet-gewerkschaft-waffenverbot-ueberall-im-nahverkehr.599a5579-18d0-4639-9969-cf39b9fd8bce.html):
- Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert ein generelles Waffenverbot in Bahnhöfen, Zügen und Bussen in Deutschland.
- GdP-Vorsitzender Andreas Roßkopf betont das Sicherheitsbedürfnis der Reisenden und die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern.
- Derzeit gibt es nur im Fernverkehr ein generelles Waffenverbot.
- Berlin hat angekündigt, ein Waffen- und Messerverbot im gesamten Nahverkehr einzuführen.
- Baden-Württemberg plant ebenfalls ein Waffenverbot in Bussen und Bahnen.
- In Schleswig-Holstein ist das Mitführen von Waffen und Messern im Nahverkehr bereits untersagt.
- Die GdP hofft auf eine einheitliche Regelung durch die Innenministerkonferenz.
- Bayerns Innenministerium möchte keine landesweite Regelung und überlässt die Anordnung von Verboten den Gemeinden und Landratsämtern.
- An Bahnhöfen gelten bundesweit an einigen Orten Verbote für gefährliche Gegenstände, geregelt durch Allgemeinverfügungen.
- Im vergangenen Jahr wurden 38 solcher Verfügungen erlassen, gleich viele wie im Jahr zuvor.
- 2022 gab es nur neun Verfügungen.
- Die Polizei in Frankfurt am Main hat in diesem Jahr bereits 75 Messer in der Waffenverbotszone im Bahnhofsviertel sichergestellt.
- Roßkopf weist auf die Entstehung von Angsträumen in schlecht beleuchteten Bahnhöfen hin.
- Er spricht sich gegen Vollkontrollen aus, fordert jedoch den Einsatz von KI-gestützter Technik zur Überwachung, z.B. durch Kameras.

Source 3 (https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-inneres-und-sport/presseservice/pressemeldungen/mehr-sicherheit-im-hamburger-nahverkehr-1000658):
- Anstieg der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in Hamburg.
- Sicherheitsgefühl im ÖPNV ist entscheidend für die Attraktivität.
- Senat beschloss die „Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs“.
- Verordnung trat am Sonntag in Kraft und wird ab Montag umgesetzt.
- Ermächtigung durch die Bundesregierung im neuen Sicherheitspaket (§ 42 Absatz 5 Satz 1 WaffG).
- Hamburg hatte bereits ähnliche Regelungen bei öffentlichen Veranstaltungen angewandt.
- Details der Verordnung vorgestellt von Innensenator Andy Grote, Verkehrssenator Anjes Tjarks, Polizeipräsident Falk Schnabel, Christian Huppertz (DB Sicherheit Nord) und Saskia Heidenberger (Hamburger Hochbahn AG).
- Waffenverbot umfasst Schusswaffen, Messer, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte (außer amtlich zugelassenen).
- Geltungsbereich: U-Bahnen der Hamburger Hochbahn AG, Bahnen der AKN Eisenbahn GmbH, Nahverkehrsbusse, U-Bahnhöfe und Haltestellen der AKN im Hamburger Stadtgebiet, Hauptbahnhof, Jungfernstieg (Alsteranleger), Zentraler Omnibusbahnhof.
- Bundesverordnung für Bahnen des Bundes in Abstimmung.
- Allgemeinverfügung der Bundespolizei für S-Bahn Hamburg bis 1. Januar 2025.
- Bestehende Waffenverbotsgebiete Reeperbahn und Hansaplatz bleiben bestehen.
- Waffenverbot für Hamburger Hauptbahnhof wird durch neue Verordnung abgelöst.
- Ziel: Stärkung der subjektiven und objektiven Sicherheit im ÖPNV.
- Zusammenarbeit zwischen Landes- und Bundespolizei sowie Sicherheitsdiensten.
- Geplante Kontrollen bei Verdachtsmomenten und gemeinsame Schwerpunkteinsätze.
- Geldbußen bei Verstößen zwischen 150,00 Euro und 10.000,00 Euro, sowie Sicherstellung der Waffe.
- Ausnahmen für Sicherheitskräfte, Handwerker, Mitarbeiter im Geld- und Werttransport, gastronomische Betriebe, Pfadfindergruppen und Anwohner mit Messern in verschlossenen Behältnissen.
- Sicherheitskräfte im hvv-Bereich: knapp 700 rund um die Uhr im Einsatz.
- Quattro-Streife am Hauptbahnhof als Beispiel für erfolgreiche Zusammenarbeit.
- Ziel: Erhöhung des Sicherheitsgefühls für Fahrgäste im ÖPNV.

Ursprung:

Darmstadt-Dieburg

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Erstellt am: 2025-04-20 09:36:08

Autor:

Darmstadt-Dieburg