Koblenz

Heute ist der 22.04.2025

Datum: 22.04.2025 - Source 1 (https://merkurist.de/koblenz/zulassungsstelle-diese-autokennzeichen-sind-in-koblenz-verboten_0tbU?pk_campaign=newsfeed):
- Viele Käufer von Neuwagen wünschen sich individuelle Wunschkennzeichen.
- Es gibt bundesweite Regelungen für zulässige Buchstabenkombinationen.
- Bestimmte Kombinationen sind aufgrund von Verbindungen zu nationalsozialistischen Vereinigungen verboten.
- Paragraf 9 Abs. 1 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) besagt, dass Kennzeichen nicht gegen die „guten Sitten“ verstoßen dürfen.
- Lokale Behörden haben Spielraum bei der Beurteilung von Kennzeichen.
- In einigen Landkreisen sind spezifische Kombinationen wie „MO-RD“ (Moers) und „SU-FF“ (Rhein-Sieg-Kreis) nicht erlaubt.
- Die Buchstabenfolge „IS“ und das „Z“ sind in einigen Landkreisen ebenfalls verboten.
- Bestimmte Zahlenkombinationen, die rechtsextreme Parolen andeuten (z.B. 14, 18, 88), sind untersagt.
- In Deutschland sind folgende Kombinationen auf Autokennzeichen verboten: AH, HH (außer Hamburg), HJ, KZ, NS, SA, SS.
- In Koblenz sind keine zusätzlichen Kennzeichen über die bundesweit verbotenen hinaus gesperrt.
- In Mainz sind einige Kennzeichen für bestimmte Einrichtungen reserviert (z.B. „MZ-SW“ für Stadtwerke).
- In Koblenz gibt es keine Blockreservierungen für Kennzeichen; Bürger können Kennzeichen über ein Online-Portal reservieren.

Source 2 (https://www.zulassung.de/verbotene-kennzeichen/):
- In Deutschland gibt es strenge Vorschriften für Kfz-Kennzeichen.
- Ziel der Regelungen: Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Respektierung historischer sowie gesellschaftlicher Sensibilitäten.
- Kfz-Kennzeichen dienen als staatliche Identifikation und tragen zur regionalen Identität bei.
- Bestimmte Kombinationen von Kennzeichen sind verboten, um Missverständnisse oder Anstoß zu vermeiden.
- Verbotene Kennzeichen sind solche, die beleidigende oder anstößige Kombinationen enthalten, z.B. „iz-an“.
- Zulassungsbehörden prüfen Kennzeichen auf Verstöße gegen die guten Sitten, insbesondere in Bezug auf den Nationalsozialismus.
- Beispiele für verbotene Kombinationen: „SS“ (Schutzstaffel), „SA“ (Sturmabteilung), „AH“ (Adolf Hitler), „HH“ (Heil Hitler), „HJ“ (Hitlerjugend).
- Zahlenkombinationen wie „88“ oder „188“ sind ebenfalls verboten, da sie als Chiffren für rechtsextreme Ideologien gelten.
- Historische Sensibilität spielt eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung von Kennzeichen.
- Kombinationen wie „KZ“ (Konzentrationslager) und „NS“ (Nationalsozialismus) sind verboten.
- Gesellschaftliche Normen beeinflussen die Zulassung von Kfz-Kennzeichen.
- Kombinationen, die als beleidigend, rassistisch oder sexuell anzüglich interpretiert werden könnten, sind nicht zulässig.
- Regionale Unterschiede in der Umsetzung der Vorschriften können bestehen, z.B. in Brandenburg und Hamburg.
- Zulassungsbehörden sind verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften und können Anträge auf Wunschkennzeichen ablehnen.
- Antrag auf ein Wunschkennzeichen erfolgt bei der zuständigen Zulassungsbehörde, online oder persönlich.
- Kosten für die Zulassung variieren je nach Bundesland und Art des Kennzeichens.
- Informationen über verbotene Kennzeichen sind auf den Webseiten der Zulassungsbehörden verfügbar.
- Änderungen der Vorschriften werden durch offizielle Bekanntmachungen und Webseiten der Zulassungsbehörden kommuniziert.
- Ansprechpartner in der lokalen Zulassungsstelle helfen bei Fragen zu verbotenen Kennzeichen und Zulassungsangelegenheiten.

Source 3 (https://de.m.wikipedia.org/wiki/Liste_der_deutschen_Kfz-Kennzeichen_(historisch)):
- Die Vergabe von Kfz-Kennzeichen in Deutschland begann 1906.
- Die Freie Stadt Lübeck führte bereits 1903 polizeiliche Kennzeichen für Kraftfahrzeuge ein.
- Von 1906 bis 1956 gab es mehrere Systeme von Kfz-Kennzeichen aufgrund politischer Veränderungen.
- Die DDR hatte von 1953 bis 1990 ein eigenes Kennzeichensystem.
- Am 3. Mai 1906 beschloss der Bundesrat die Einführung von polizeilichen Kennzeichen und das Rechtsfahren mit Linksüberholen im Deutschen Reich.
- Verschiedene Kfz-Kennzeichen wurden in den Oberämtern des Neckarkreises und Schwarzwaldkreises verwendet.
- Mit dem Anschluss Österreichs 1938 wurde das deutsche System zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen übernommen.
- Im besetzten Polen wurden 1939 eigene Kfz-Kennzeichen eingeführt.
- Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Deutschland in vier Besatzungszonen unterteilt, jede mit eigenen Kennzeichnungsregeln.
- Einheitliche Kennzeichen wurden Ende 1945 eingeführt, wobei die Buchstaben für die Zulassungsbezirke standen.
- 1949 wurde ein einheitliches Kennzeichnungssystem für alle Besatzungszonen eingeführt.
- Berlin hatte eigene Bestimmungen für Kfz-Kennzeichen.
- Das Saarland wurde 1948 als „souveräner Staat“ ausgegliedert.
- Ab 1956 wurde das bis heute gebräuchliche Kennzeichensystem eingeführt, das bis zu dreibuchstabige Unterscheidungszeichen für jeden Zulassungsbezirk umfasst.
- Die Unterscheidungszeichen wurden in einer Anlage zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung festgelegt.
- Seit 2006 können Unterscheidungszeichen auf Antrag neu festgesetzt oder aufgehoben werden.
- Nach 1956 verschwanden nur fünf Unterscheidungszeichen vollständig.
- Das letzte in der DDR zugelassene Kennzeichen war „DDR 2-10“ am 30. September 1990.
- Kennzeichen nach DDR-Schema wurden bis zum 31. Dezember 1990 vergeben und mussten bis zum 31. Dezember 1993 umgetauscht werden.

Ursprung:

Koblenz

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Erstellt am: 2025-04-20 12:58:36

Autor:

Koblenz