Heute ist der 22.04.2025
Datum: 22.04.2025 - Source 1 (https://www.sol.de/blaulicht-saarland/zoll-nahm-friseur-und-kosmetikbrance-im-saarland-ins-visier-das-kam-dabei-raus-re-3,593824.html):
- Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Saarbrücken führte eine Kontrolle in Friseur- und Kosmetikbetrieben durch.
- Die Kontrolle fand in der vergangenen Woche im Saarland sowie in den Regionen Landau und Kaiserslautern (Rheinland-Pfalz) statt.
- Insgesamt waren 79 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz.
- Schwerpunkte der Kontrolle waren:
- Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns
- sozialversicherungsrechtliche Pflichten
- Missbrauch von Sozialleistungen
- Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte ohne gültige Arbeitserlaubnis
- Im FKS-Standort Saarbrücken wurden:
- 22 Arbeitgeber kontrolliert
- 59 Personen befragt
- 18 Prüfungen von Geschäftsunterlagen durchgeführt
- Ergebnisse der Kontrollen:
- 2 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen illegaler Beschäftigung eingeleitet
- 14 Verdachtsfälle auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz
- 9 Hinweise auf Sozialleistungsmissbrauch
- 11 Verdachtsfälle auf nicht ordnungsgemäße Sozialversicherungsanmeldungen
- 21 steuerrechtliche Verstöße festgestellt
- Unterstützung durch Mitarbeitende der Jobcenter Saarbrücken, St. Wendel und Saarpfalz-Kreis sowie das Finanzamt Saarbrücken.
- In einem Barbershop in Grünstadt wurde ein 22-jähriger türkischer Staatsangehöriger ohne gültige Aufenthaltsdokumente angetroffen und am selben Tag ausgewiesen.
- Im Raum Kaiserslautern sprang ein 24-jähriger vietnamesischer Staatsangehöriger aus dem ersten Stock eines Nagelstudios, um sich der Kontrolle zu entziehen, und verletzte sich schwer.
- Der verletzte Mann wurde ins Krankenhaus gebracht und verbrachte eine Nacht dort; weitere Maßnahmen werden vom zuständigen Ausländeramt entschieden.
- Quelle: Mitteilung des Hauptzollamts Saarbrücken, 16.04.2025.
Source 2 (https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2025/z57_sp_mindestlohn_gzd.html):
- Datum: 13. März 2025
- Ort: Bonn
- Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führt bundesweit eine Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durch.
- Schwerpunkt der Prüfung: Einhaltung des Mindestlohns.
- Über 3.000 Beschäftigte des Zolls sind im Einsatz.
- Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde.
- Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf den Mindestlohn; Vereinbarungen, die diesen unterschreiten, sind unwirksam.
- Es gibt spezielle Branchenmindestlöhne in Bereichen wie Pflege, Gebäudereinigung, Dachdecker-, Elektro-, Maler- und Lackiererhandwerk.
- Prüfungen werden bis in die Abendstunden fortgeführt.
- Vorläufige Gesamtergebnisse des Einsatzes werden am folgenden Tag veröffentlicht.
- Nach den Prüfungen folgen umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen.
- Aussagen der befragten Arbeitnehmer sind wichtig für die Prüfung von Lohn- und Finanzbuchhaltungsunterlagen.
- Prüfungen beinhalten Abgleich und Analyse von Unterlagen zu Beschäftigungsverhältnissen.
- Zoll arbeitet eng mit anderen Behörden, wie der Rentenversicherung, zusammen.
- Regelmäßig werden Verstöße gegen Mindestlohnbedingungen festgestellt.
- Beispiele für Verstöße: Falsche Bezeichnung von Arbeitnehmern (z.B. als Praktikanten oder Selbstständige) und unvollständige oder fehlende Stundenaufzeichnungen.
- FKS führt regelmäßig bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen durch, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen.
Source 3 (https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-564-schwarzarbeit-illegale-beschaeftigung-seit-einfuehrung-mindestlohn.html):
- Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland am 1. Januar 2015.
- Mindestlohn begann bei 8,50 Euro pro Stunde und wurde in drei Schritten auf 9,35 Euro erhöht.
- Öffentliche Diskussion und Forschung konzentrierten sich bisher auf Beschäftigungs- und Lohneffekte.
- Kaum belastbare Informationen zur Wirkung des Mindestlohns auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorhanden.
- Ziel der Studie: Zusammenhang zwischen Mindestlohn, Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung untersuchen.
- Verwendung qualitativer Methoden zur Analyse.
- Untersuchte Branchen: Gastgewerbe, Fleischwirtschaft, Kurier-, Express- und Paketdienste, Wach- und Sicherheitsgewerbe.
- Diese Branchen sind besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffen (gemäß § 2a Absatz 1 des SchwarzArbG).
- Empirische Untersuchung zeigt, dass Branchenstrukturmerkmale und Motivlagen der Beteiligten erklärungskräftiger sind als der Mindestlohn.
- Studienergebnisse zeigen geringe Evidenz für systematische Zusammenhänge zwischen Mindestlohneinführung und Ausmaß sowie Ausgestaltung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.