Heute ist der 22.04.2025
Datum: 22.04.2025 - Source 1 (https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/blaulicht/duesseldorf-ohne-fuehrerschein-und-unter-drogeneinfluss-am-steuer_aid-126523189):
- Ein 29-jähriger VW-Fahrer wollte sich am Ostermontagmorgen (6.45 Uhr) auf der Friedrich-Ebert-Straße nicht von einem Streifenteam der Polizei kontrollieren lassen.
- Der Fahrer gab Gas und floh mit überhöhter Geschwindigkeit über die Oststraße in Richtung Am Wehrhahn.
- An der Kreuzung Oststraße/Leopoldstraße verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug und prallte gegen eine Hauswand.
- Der Fahrer wurde zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.
- Er hatte die Anhaltesignale der Polizei missachtet.
- Erste Ermittlungen ergaben, dass der Fahrer keinen Führerschein besitzt und möglicherweise unter Drogeneinfluss stand.
- Sein Pkw und Mobiltelefon wurden beschlagnahmt.
- Eine Blutprobe wurde entnommen.
- Ein Strafverfahren wurde eingeleitet, unter anderem wegen Verdachts auf illegales Straßenrennen und Fahren ohne Fahrerlaubnis unter Drogeneinfluss.
- Die Ermittlungen dauern an.
Source 2 (https://www.anwalt.de/rechtstipps/betrunkene-strassenverkehrsgefaehrdung-315c-stgb-anhoerungsbogen-oder-vorlaeufige-entziehung-der-fahrlaubnis-240906.html):
- Einführung in das Thema "Besoffen Autofahren" und die rechtlichen Grundlagen gemäß § 315c StGB.
- Überblick über Tatbestandsmerkmale, rechtliche Konsequenzen und Verteidigungsansätze.
- Tatbestandsvoraussetzungen für Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGB:
- Fahren in fahruntüchtigem Zustand oder rücksichtsloses Verhalten.
- Konkrete Gefährdung für Leib oder Leben oder wertvolle Sachen.
- Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Täters.
- Definitionen:
- Fahrzeug: Alle Fortbewegungsmittel, die auf der Straße bewegt werden können (z.B. Autos, E-Scooter, Fahrräder).
- Straßenverkehr: Öffentlich zugängliche Verkehrsflächen (z.B. Straßen, Plätze, Parkplätze).
- Fahruntüchtigkeit:
- Absolute Fahruntüchtigkeit: Über 1,1 Promille beim Autofahren, über 1,6 Promille beim Fahrradfahren.
- Relative Fahruntüchtigkeit: Blutalkoholwerte zwischen 0,3 und 1,09 Promille mit alkoholbedingten Ausfallerscheinungen.
- Führen eines Fahrzeugs: Fahrzeug muss in Bewegung gesetzt werden; Schieben eines E-Scooters ist nicht ausreichend.
- Rücksichtslose Verkehrsverstöße: Aufzählung von Verhaltensweisen, die als rücksichtslos gelten (z.B. Vorfahrt missachten, falsch überholen).
- Konkrete Gefährdung: Es muss eine kritische Situation eintreten, die zu einem Unfall führen könnte.
- Subjektive Anforderungen: Täter muss sich der Gefährdung bewusst sein; bei Fahruntüchtigkeit genügt Fahrlässigkeit.
- Unterschiede zwischen § 315c StGB und § 316 StGB:
- § 316 StGB behandelt Trunkenheit im Verkehr ohne konkrete Gefährdung.
- Strafen: § 315c StGB bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe; § 316 StGB bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
- Verhalten am Tatort:
- Ruhe bewahren, Schweigerecht nutzen, Personalien angeben.
- Zeugen benennen und dokumentieren.
- Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Polizei kann Führerschein bei Verdacht auf Gefährdung beschlagnahmen.
- Rechtsmittel gegen vorläufige Entziehung: Beschwerde ohne Frist möglich.
- Nachweis der Blutalkoholkonzentration: Verweigerung von Atem- und Drogentests empfohlen; Blutalkoholtest ist vorteilhafter.
- Strafen: Abhängig von Verstoß, mindestens 60 Tagessätze Geldstrafe.
- Kriterien für Strafhöhe: Erst- oder Wiederholungstäter, Art der Tat, Vorliegen von Personen- oder Sachschäden.
- Verteidigungsstrategien: Akteneinsicht und individuelle Prüfung der Umstände des Falls.
- Fazit: Strafbarkeit nach § 315c StGB erfordert konkrete Gefährdung; rechtlicher Beistand wird empfohlen.