Heute ist der 22.04.2025
Datum: 22.04.2025 - Source 1 (https://www.lokalkompass.de/iserlohn/c-politik/sperrbezirk-jobcenter_a2045655):
- Datum: 16.04.2025
- Ort: Jobcenter in Iserlohn
- Begleitung einer Bekannten zu ihrem Termin
- Zugang zum Gebäude wurde zunächst verweigert
- Security-Mitarbeiter öffnete die Tür von innen
- Aufforderung, im Foyer zu warten, da sie überpünktlich waren
- Nutzung des Aufzugs erst zehn Minuten vor dem Termin erlaubt
- Abschottung des Jobcenters als unverständlich für Leistungsberechtigte von Bürgergeld
- Vergleich mit Hilfsorganisationen, Kirchen und Krankenhäusern, die keine permanente Abschottung benötigen
- Hinweis auf soziale Brennpunkte und vermeidbare Notlagen in Jobcentern
- Erwähnung eines Vorfalls: "Iserlohn: 54-Jähriger droht Job-Center anzuzünden"
- Kritik an vorsätzlicher Kundentäuschung bezüglich Wohnkosten
- Probleme bei der Wohnkostenübernahme und KDU-Eigenanteilen im Märkischen Kreis
- Forderungen von Betroffenen oft laut, aber tragische Umsetzungen
- Hinweis auf Verfassungsbeschwerde wegen Rechtsverletzungen des Jobcenters Märkischer Kreis
Source 2 (https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/wohnen):
- Jobcenter übernimmt Kosten für Unterkunft und Heizung für Bürgergeldbezieher in angemessener Höhe.
- Angemessene Kosten können beim zuständigen Jobcenter erfragt werden.
- Jobcenter prüft, ob Mietkosten und Größe der Unterkunft bestimmte Richtwerte überschreiten.
- Bei unangemessener Wohnung müssen Kosten gesenkt werden, z.B. durch Umzug in günstigere Wohnung oder Untervermietung.
- Mietvertrag für neue Unterkunft sollte erst nach Abstimmung mit dem zuständigen Jobcenter unterschrieben werden.
- Jobcenter muss die Anerkennung der Kosten zusichern.
- Beratung durch die Leistungsabteilung des Jobcenters sollte rechtzeitig in Anspruch genommen werden.
Source 3 (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/sozialhilfe-und-buergergeld-2253064):
- Menschen können unverschuldet in Not geraten, z.B. durch Jobverlust, chronische Krankheiten oder geringe Rente.
- Staatliche Sozialleistungen sichern ein menschenwürdiges Existenzminimum und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
- Sozialhilfe ist ein „Auffangnetz“ vor Armut und sozialer Ausgrenzung, geregelt im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
- Sozialhilfe umfasst:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
- Anspruch auf Sozialhilfe haben „nicht erwerbsfähige“ Personen, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
- „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ erhalten:
- Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können oder das Rentenalter erreicht haben.
- Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und keine ausreichenden Leistungen aus anderen Systemen erhalten.
- „Hilfe zum Lebensunterhalt“ gilt für Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder mit Hilfe anderer bestreiten können.
- Leistungen der „Hilfe zum Lebensunterhalt“ sind vorübergehend, während die Grundsicherung dauerhaft gezahlt wird.
- Zuständig für Sozialhilfe sind die Kommunalbehörden oder Landessozialämter (Sozialamt).
- Antragstellung für „Hilfe zum Lebensunterhalt“ kann auch durch Dritte angestoßen werden (Amtsermittlungsgrundsatz).
- Sozialhilfe umfasst vorrangig Geldleistungen zur Deckung des Lebensunterhalts, unterteilt in Regelbedarfsstufen.
- Regelbedarf deckt Nahrungsmittel, Kleidung, Haushaltsenergie, etc.
- Zusätzliche Bedarfe können für spezielle Bedürfnisse anerkannt werden (z.B. Mobilität, Schwangerschaft).
- Bürgergeld ersetzt seit Januar 2023 das Arbeitslosengeld II (Hartz IV).
- Bürgergeld richtet sich an erwerbsfähige Personen, die trotz Bemühungen keinen Arbeitsplatz finden oder deren Einkommen nicht ausreicht.
- Zuständig für Bürgergeld sind die Jobcenter, die Bedarf ermitteln und monatliche Zahlungen leisten.
- Antragstellung für Bürgergeld erfordert Nachweis der Hilfebedürftigkeit.
- Bürgergeld umfasst Regelbedarfe für Lebensunterhalt, Unterkunft, Heizung und Mehrbedarfe.
- Regelbedarfe werden jährlich überprüft und angepasst.