Euskirchen

Heute ist der 22.04.2025

Datum: 22.04.2025 - Source 1 (https://www.radioeuskirchen.de/artikel/frau-schlaeft-am-steuer-in-euskirchen-ein-2304002.html):
- Eine Frau aus Weilerswist schlief am Steuer ihres Autos an einer Kreuzung in Euskirchen ein.
- Dies geschah am frühen Ostersonntag, dem 20. April 2025.
- Das Fahrzeug blieb trotz mehrfacher Grünphasen stehen.
- Eine aufmerksame Zeugin bemerkte die Situation und informierte die Polizei.
- Bei Eintreffen der Polizei war die Frau weiterhin schlafend im Auto.
- Nach dem Wecken gab die Frau an, zuvor in einer Diskothek gefeiert zu haben und seit Tagen nicht geschlafen zu haben.
- Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,76 Promille.
- Ein Drogentest verlief positiv auf Kokain und Amphetamin.
- Die Frau musste eine Blutprobe abgeben und durfte ihre Fahrt nicht fortsetzen.

Source 2 (https://gib-acht-im-verkehr.de/themen/suchtmittel):
- Cannabis ist eine der am häufigsten konsumierten psychoaktiven Substanzen weltweit.
- Der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) beeinflusst das zentrale Nervensystem und verändert Körperfunktionen.
- THC kann die Fähigkeit zum sicheren Fahren beeinträchtigen.
- Am 01.04.2024 tritt das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft, das den Besitz, Konsum und Anbau von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
- Die Vorschriften für das Fahren unter Cannabiseinwirkung wurden neu geregelt.
- Änderungen wurden im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vorgenommen.
- Bislang gab es keinen THC-Grenzwert, ähnlich dem Alkohol-Grenzwert von 0,5 Promille.
- Ein Verstoß gegen § 24a (2) StVG lag vor, wenn nachgewiesen wurde, dass jemand unter THC-Einfluss ein Kraftfahrzeug führte.
- Der Nachweis für THC-Einfluss war bei einem Wert von 1 ng/ml im Blut gegeben.
- Die neuen Regelungen traten am 22.08.2024 in Kraft.

Source 3 (https://www.adac.de/gesundheit/gesund-unterwegs/strasse/drogen-im-strassenverkehr/):
- Drogenkonsum und Autofahren gefährden die Sicherheit im Straßenverkehr.
- Strafen bei Nachweis von Drogen (Cannabis, Kokain, Heroin, LSD) im Blut:
- Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (§ 29 BtMG).
- Cannabis ist unter bestimmten Bedingungen legal, jedoch bleibt das Fahren unter Einfluss verboten.
- Cannabis kann Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktionszeit beeinträchtigen.
- Grenzwert für THC im Blutserum:
- Ab 22.8.2024: 3,5 ng/ml für Erwachsene.
- Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren: 1 ng/ml (absolutes Verbot).
- Drogenfahrt mit Ausfallerscheinungen wird als Straftat gewertet, Blutentnahme und Führerscheinentzug folgen.
- Strafen bei Drogenfahrt:
- Ohne Folgen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (§ 316 StGB).
- Mit Gefährdung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (§ 315c StGB).
- Kosten einer Drogenfahrt können 5000 bis 7000 Euro betragen (inkl. Anwalts- und Verfahrenskosten).
- Zivilrechtliche Folgen: Mithaftung bei Unfällen, Regress durch Kfz-Haftpflichtversicherung.
- Drogen können auf verschiedene Weise eingenommen werden und wirken toxisch.
- Nachweiszeiten für Drogen variieren, können in Haaren über Monate nachgewiesen werden.
- ADAC fordert verstärkte Aufklärung und Kontrollen im Straßenverkehr.
- MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) ist erforderlich nach Drogenkonsum und Führerscheinentzug.

Ursprung:

Euskirchen

Link: https://www.radioeuskirchen.de/artikel/frau-schlaeft-am-steuer-in-euskirchen-ein-2304002.html

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https://www.radioeuskirchen.de/artikel/frau-schlaeft-am-steuer-in-euskirchen-ein-2304002.html

Erstellt am: 2025-04-21 19:10:06

Autor:

Euskirchen