Heute ist der 22.04.2025
Datum: 22.04.2025 - Source 1 (https://www.radioenneperuhr.de/artikel/kreistag-beschliesst-foerderschulen-planung-2304128.html):
- Der Ennepe-Ruhr-Kreis plant eine neue Förderschule für Lern- und Entwicklungsstörungen.
- Beschluss des Kreistags zur Errichtung der Schule.
- Die Schule wird in Hattingen, neben dem Schulzentrum Holthausen, entstehen.
- Zwei Varianten wurden in Betracht gezogen: eine für 12 Klassen und eine für 16 Klassen.
- Der Kreistag hat sich für die größere Variante mit 16 Klassen entschieden.
- Geschätzte Kosten für die Schule betragen 34,5 Millionen Euro.
- Der Beschluss reagiert auf den gestiegenen Bedarf an Schulplätzen in diesem Bereich.
- Innerhalb der letzten fünf Jahre hat sich die Zahl der betroffenen Kinder nahezu verdoppelt.
Source 2 (https://www.enkreis.de/bildung-integration/schulamt-medienzentrum-und-regionale-schulberatungsstelle/schulamt/inklusion-und-schule/beratung-fuer-eltern):
- Inklusionsassistenz (Schulbegleitung) wird gewährt, wenn ein Kind individuelle Unterstützung aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen benötigt.
- Unterstützung ist notwendig, um am Unterricht und Schulleben teilnehmen zu können.
- Der Unterstützungsbedarf darf nicht von der Schule gedeckt werden.
- Schulbegleitung übernimmt keine pädagogischen Aufgaben oder vermittelt Lerninhalte.
- Aufgaben der Schulassistenz:
- Unterstützung bei der Fortbewegung in der Schule
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Unterstützung beim Toilettengang
- Unterstützung beim An- und Ausziehen (z.B. im Sportunterricht)
- Unterstützung im emotionalen-sozialen Umgang
- Es wird empfohlen, die Beantragung im Vorfeld mit der Schule zu besprechen.
- Schulbegleitung wird nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen bewilligt.
- Kosten für die Schulbegleitung entstehen nicht für die Eltern.
- Antragstellung erfolgt entweder beim Sozialhilfeträger (Kreissozialamt) oder beim Träger der örtlichen Jugendhilfe (Jugendamt).
- Zuständigkeit der Behörde hängt von der Behinderungsform des Kindes ab:
- Bei geistiger, körperlicher, motorischer oder mehrfacher Beeinträchtigung: Antrag beim Kreissozialamt (Ennepe-Ruhr-Kreis).
- Bei seelischer Beeinträchtigung (z.B. Autismus-Spektrum, ADHS): Antrag beim Jugendamt des Wohnortes.