Heute ist der 22.04.2025
Datum: 22.04.2025 - Source 1 (https://www.hna.de/lokales/witzenhausen/beim-biomuell-strengere-regeln-im-kreis-ab-mai-gelten-93681754.html):
- Am 1. Mai 2025 tritt die neue Bioabfallverordnung bundesweit in Kraft.
- Der Abfallzweckverband Werra-Meißner (AZV) erfüllt bereits jetzt die geforderten Kriterien.
- Neuer Grenzwert: maximal 3% Fremdstoffe im Biomüll, maximal 1% Kunststoff.
- Dr. Philipp Kanzow, stellvertretender Vorsitzender des Verbandsvorstands, betont die Wichtigkeit der Mülltrennung durch die Bürger.
- Der Fremdstoffanteil im Bioabfall im Werra-Meißner-Kreis liegt derzeit bei etwa 2,25%, der Kunststoffanteil bei rund 0,9%.
- Biotonnen werden automatisch auf Störstoffe kontrolliert; bei Erkennung wird die Leerung gestoppt.
- Vor der Leerung kann auch eine Sichtkontrolle stattfinden.
- Biomüll kann zu Kompost oder in Biogasanlagen weiterverarbeitet werden.
- Biotonnen mit hohem Fremdstoffanteil werden nicht geleert; Haushalte können Störstoffe entfernen und die Tonne erneut bereitstellen.
- Bei anhaltenden Problemen kann eine gebührenpflichtige Sonderleerung als Restabfall beantragt werden.
- Die neue Verordnung sieht Geldstrafen für zu viele Fremdstoffe im Biomüll vor.
- Aktuell werden falsch befüllte Biotonnen nicht geleert, was zu zusätzlichen Kosten für die Entsorgung als Restmüll führt.
- Bußgelder für Verstöße können mehrere tausend Euro betragen.
- Zusätzliche Kosten für Personal, Maschinen und Entsorgung wirken sich auf alle Abfallgebührenzahler aus.
Source 2 (https://www.werra-rundschau.de/verbraucher/mai-2025-biomuell-aenderung-muelltonne-stoffe-abfall-liste-strafe-bussgeld-muelltrennung-zr-93494585.html):
- Ab Mai 2025 treten neue Regeln für die Biotonne in Kraft.
- Ziel: Fremdstoffanteil im Biomüll auf maximal 1% begrenzen.
- Bei mehr als 3% Fremdstoffen drohen Konsequenzen wie Nichtleerung der Tonne und Bußgelder bis zu 2.500 Euro.
- Strengere Kontrollen der Biotonnen werden eingeführt.
- Beispiel: Müllabfuhr in Magdeburg kennzeichnet Tonnen mit zu viel Plastik mit einem QR-Code-Aufkleber.
- Tonnen mit zu vielen Fremdstoffen werden künftig nicht geleert.
- Verbotene Stoffe in der Biotonne ab 2025:
- Asche
- Kerzenreste
- Tierexkremente
- Glas
- Lederreste
- Gummiartikel
- Keramik
- Medikamente
- Behandeltes Holz
- (Bio)Plastik-Verpackungen
- Hygieneartikel
- Strafen sollen Bewusstsein für richtige Mülltrennung schärfen.
- Stichprobenartige Kontrollen der Mülltonnen werden bereits in vielen Kommunen durchgeführt.
Source 3 (https://www.brisant.de/haushalt/biomuell-muelltrennung-strafe-102.html):
- Änderung der Bioabfallverordnung aus 2022 tritt am 1. Mai 2025 in Kraft.
- Ziel: Reduzierung der "Störstoffe" in der Biotonne auf maximal 1 Prozent.
- Aktuell liegt der Anteil an Störstoffen bei bis zu 5 Prozent.
- Zulässige Inhalte in der Biotonne:
- Obst-, Gemüse- und Pflanzenreste
- Fleisch- und Fischreste
- Milchprodukte
- Brotreste
- Tee- und Kaffeefilter
- Küchentücher, Servietten und Zeitungspapier in kleinen Mengen
- Nicht in die Biotonne gehören:
- Bio-Plastik (inkl. kompostierbare Plastiktüten)
- Tierische Exkremente
- Asche
- Lackierte Hölzer
- Öle und Fette (meistens)
- Ausnahmen werden von den Kommunen geregelt.
- Strafen bei Nichteinhaltung der Vorgaben für Entsorgungs- und Kompostierbetriebe.
- Entsorger und Kommunen führen genauere Kontrollen durch.
- Müll wird auf Störstoffe untersucht, sowohl durch Sichtung als auch durch Detektoren in Fahrzeugen.
- Tonne wird stehen gelassen, wenn mehr als 3 Prozent Fremdstoffe entdeckt werden.
- Ab 2025 können zusätzliche Bußgelder verhängt werden, Höhe noch unklar.
- Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht bis zu 2.500 € Strafe bei schweren Verstößen vor.
- Grund für Gesetzesverschärfung: Verhinderung der Verbrennung von Biomüll durch Störstoffe.
- Jährlich gehen 92.000 Tonnen Kompost verloren, die durch nitratreiche Düngemittel ersetzt werden müssen.
- Korrekte Mülltrennung könnte 69.000 Menschen mehr mit Energie versorgen und 25.600 Tonnen CO2 jährlich einsparen.