Heute ist der 23.04.2025
Datum: 23.04.2025 - Source 1 (https://www.wndn.de/expertin-referiert-ueber-wandel-vom-unbequemen-kulturdenkmal-zum-geschuetzten-habitat/):
Source 1 (https://www.wndn.de/expertin-referiert-ueber-wandel-vom-unbequemen-kulturdenkmal-zum-geschuetzten-habitat/):
Weitere Informationen finden Sie auf https://www.wndn.de/expertin-referiert-ueber-wandel-vom-unbequemen-kulturdenkmal-zum-geschuetzten-habitat/
Source 2 (https://www.skwschwarz.de/news/denkmalschutz-im-wandel):
- Das deutsche Denkmalschutzrecht hat sich in den letzten zehn Jahren aufgrund gesellschaftlicher, politischer und ökologischer Faktoren weiterentwickelt.
- Reformen in den Bundesländern und internationale Einflüsse, wie das europäische Programm „Creative Europe“, haben zur Finanzierung von Projekten zur Erhaltung des kulturellen Erbes beigetragen.
- Denkmalschutz ist in Deutschland Ländersache gemäß Art. 70 Grundgesetz; jedes Bundesland hat eigene Denkmalschutzgesetze.
- In den letzten zehn Jahren haben einige Bundesländer ihre Denkmalschutzgesetze überarbeitet, um aktuellen Anforderungen wie Klimaschutz und Barrierefreiheit gerecht zu werden.
- Nordrhein-Westfalen hat 2021 eine umfassende Reform des Denkmalschutzgesetzes beschlossen, die die Zusammenarbeit zwischen Denkmalschutzbehörden, Eigentümern und Kommunen stärken soll.
- Der neue § 7 DSchG NRW erlaubt bauliche Veränderungen, die eine sinnvolle (Weiter-)Nutzung von denkmalgeschützten Immobilien ermöglichen, z.B. Barrierefreiheit oder energetische Maßnahmen.
- Der neue § 8 Abs. 1 DSchG NRW sieht ein abgestuftes Nutzungssystem für Baudenkmäler vor, das die ursprüngliche Nutzung priorisiert.
- Ähnliche Reformen wurden in anderen Bundesländern wie Brandenburg und Baden-Württemberg durchgeführt.
- Digitalisierung im Denkmalschutz ermöglicht eine detailliertere Erfassung und Dokumentation von Kulturdenkmälern durch Technologien wie 3D-Scans und digitale Inventarisierung.
- Klimawandel und Anforderungen an nachhaltige Gebäudenutzung haben das Denkmalschutzrecht beeinflusst; energetische Sanierungen werden rechtlich erleichtert.
- In § 9 DSchG NRW werden Klimaschutz und erneuerbare Energien als relevante Aspekte im Abwägungsprozess berücksichtigt.
- Brandenburg hat eine Regelung eingeführt, die das öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien über den Denkmalschutz stellt, wenn die Beeinträchtigung geringfügig ist.
- In den letzten zehn Jahren hat sich das Denkmalschutzrecht an neue gesellschaftliche, technologische und ökologische Anforderungen angepasst.
- Es bestehen jedoch weiterhin Probleme, insbesondere der Interessenkonflikt zwischen Erhalt historischer Bausubstanz und Bedarf an neuem Wohnraum in Großstädten.
- Eine ausgewogene Balance zwischen Denkmalschutz, Stadtentwicklung und Interessen der Eigentümer sollte in den kommenden zehn Jahren angestrebt werden.