Trier

Heute ist der 13.05.2025

Datum: 13.05.2025 - Source 1 (https://www.rhein-zeitung.de/blaulicht/polizeimeldungen-kreis-cochem-zell/auseinandersetzung-im-strassenverkehr-zeugen-gesucht_arid-4041189.html):
- Datum und Uhrzeit: Freitag, 09.05.25, 13:45 Uhr
- Ort: Baustellenbereich der Brückenstraße in Saarburg
- Beteiligte: PKW-Fahrer und Fahrer eines Kleinkraftrades
- Ereignis: PKW-Fahrer wollte vom Parkplatz der Deutschen Post in den fließenden Verkehr einfahren
- Konflikt: Auseinandersetzung mit dem bevorrechtigten Kleinkraftradfahrer
- Verletzung: Kradfahrer wurde an der Hand verletzt
- Sachschaden: Außenspiegel des PKWs wurde beschädigt
- Zeugenaufruf: Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Saarburg unter 06581 9155-0 in Verbindung zu setzen
- Kontaktinformationen:
- Polizeiinspektion Saarburg, Brückenstraße 105, 54439 Saarburg
- Ansprechpartner: Backes, PK
- Telefon: 06581 9155-0
- E-Mail: pisaarburg@polizei.rlp.de
- Quelle: Polizeidirektion Trier, übermittelt durch news aktuell

Source 2 (https://www.anwalt.de/rechtstipps/haftungsfragen-und-schadensregulierung-nach-einem-verkehrsunfall-215685.html):
- Tägliche Unfälle im Straßenverkehr zwischen Kraftfahrzeugen, Fahrradfahrern und Fußgängern.
- Beitrag behandelt Haftungsfragen und Schadensregulierung, fokussiert auf Unfälle zwischen Kraftfahrzeugen.
- Beteiligte eines Unfalls: Halter und Fahrer der Fahrzeuge, Fahrradfahrer, Fußgänger, Kfz-Haftpflichtversicherung.
- Haftung dem Grunde nach:
- Kfz-Halter: §§ 7 I, 16 StVG i.V.m. §§ 249 ff. BGB (Gefährdungshaftung).
- Kfz-Fahrer: §§ 18 I, 16 StVG i.V.m. §§ 249 ff. BGB (Verschuldenshaftung).
- Kfz-Haftpflichtversicherung: § 115 I Nr. 1, 4 VVG i.V.m. § 1 PflVG (Direktanspruch).
- Fahrradfahrer/Fußgänger: §§ 823 ff., 249 ff. BGB.
- Schadenspositionen bei Verkehrsunfällen:
- Reparaturkosten: Kosten zur Wiederherstellung des Fahrzeugs, Abrechnung auf „Gutachtenbasis“ oder nach Reparatur.
- Merkantiler Minderwert: Wertverlust eines verunfallten Fahrzeugs bei Wiederverkauf, ermittelt durch Sachverständigen.
- Nutzungsausfall/Mietwagenkosten: Anspruch auf Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten während der Reparatur.
- Sachverständigenkosten: Kosten für Gutachtenerstellung, nicht erforderlich bei Schäden bis ca. 750,00 €.
- Allgemeine Kostenpauschale: 25,00 € für Kommunikation und Korrespondenz.
- Rechtsanwaltskosten: Ersetzbar, wenn erforderlich.
- Heilbehandlungskosten: Kosten für Heilbehandlung bei Personenschäden, nicht von Krankenkasse übernommen.
- Schmerzensgeld: Abhängig von Einzelfall, berücksichtigt Art, Intensität und Dauer der Verletzungen.
- Verdienstausfall: 100 % Entgeltfortzahlung für die ersten sechs Wochen, danach 70 % Krankengeld.
- Haushaltsführungsschaden: Anspruch, wenn Haushalt nicht selbst geführt werden kann.
- Weitere Schadenspositionen: Abschleppkosten, An- und Abmeldekosten, Verlust von Schadensfreiheitsrabatten.
- Anspruchskürzendes Mitverschulden: Kürzung der Ansprüche bei Mitverschulden (§ 254 BGB, § 9 StVG).
- Durchsetzung der Ansprüche: In der Regel gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung, Gerichtsstand am Unfallort (§ 32 ZPO, § 20 StVG).
- Fazit: Schadensregulierung hängt vom Einzelfall ab, sollte durch einen Rechtsanwalt erfolgen.

Source 3 (https://www.europarl.europa.eu/topics/de/article/20190410STO36615/verkehrsunfallstatistiken-in-der-eu-infografik):
- Jährlich verlieren Tausende Menschen in der EU bei Verkehrsunfällen ihr Leben oder werden schwer verletzt.
- Zwischen 2010 und 2020 sank die Zahl der Straßenverkehrstoten in Europa um 36 Prozent.
- Im Jahr 2019 gab es 22.800 Verkehrstote, 2020 waren es 4.000 weniger.
- Vorläufige Zahlen zeigen, dass in 18 EU-Mitgliedstaaten die Zahl der Todesopfer auf einem Rekordtief ist.
- Der pandemiebedingte Verkehrsrückgang hat Auswirkungen auf die Unfallzahlen, die jedoch schwer zu messen sind.
- Schweden hat die sichersten Straßen mit 18 Verkehrstoten pro 1 Million Einwohner.
- Rumänien meldete 2020 die höchste Rate mit 85 Verkehrstoten pro 1 Million Einwohner.
- Der EU-Durchschnitt lag bei 42 Verkehrstoten pro 1 Million Einwohner, weltweit über 180.
- 12 Prozent der Verkehrstoten 2018 waren zwischen 18 und 24 Jahre alt, obwohl diese Altersgruppe nur 8 Prozent der Bevölkerung ausmacht.
- Die Zahl der Verkehrstoten in der Altersgruppe 18-24 Jahre ging seit 2010 um 43 Prozent zurück.
- 28 Prozent der Verkehrstoten 2018 waren über 65 Jahre alt, im Jahr 2010 waren es 22 Prozent.
- Der Anteil der Kinder (unter 15 Jahren) lag 2018 bei 2 Prozent.
- 76 Prozent der Verkehrstoten waren Männer, dieses Muster ist in allen Mitgliedstaaten zu beobachten und seit 2010 relativ unverändert.

Ursprung:

Trier

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Erstellt am: 2025-05-09 21:46:08

Autor:

Trier