Erbendorf

Heute ist der 4.04.2025

Datum: 4.04.2025 - Source 1 (https://www.heimat-info.de/beitraege/b54770d9-84a4-478c-891f-7119cabb7cbc):
- Veranstaltung: Kostenlose Beratung zum Thema Energieeffizienz
- Datum: Donnerstag, 10.04.2025
- Uhrzeit: 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Ort: Rathaus Erbendorf, Notarraum (Bräugasse 4, Sitzungssaal)
- Anbieter: Energie-Technologisches Zentrum Nordoberpfalz (etz Nordoberpfalz)
- Unterstützung durch Berater/in bei Fragen zu:
- Eigenem Energieverbrauch
- Energieeffizienter Sanierung
- Energiesparmaßnahmen
- Fördermöglichkeiten
- Anmeldung erforderlich:
- Telefon: 0961|4802929-0
- E-Mail: info@etz-nordoberpfalz.de
- Weitere Informationen und mitzubringende Unterlagen auf www.etz-nordoberpfalz.de

Source 3 (https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html):
- Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die Sanierung von Gebäuden zur Einsparung von Energiekosten und zum Klimaschutz.
- Die Fortführung der BEG über den Jahreswechsel 2023/2024 ist gesichert.
- Das Programm wird Anfang 2025 unter Berücksichtigung der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung fortgeführt.
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) reformiert.
- Anträge für effiziente Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptimierung können weiterhin beim BAFA gestellt werden.
- Die KfW fördert die restlichen Anlagen zur Wärmeerzeugung.
- Der Bearbeitungsstatus von Anträgen kann online im BAFA-Portal eingesehen werden.
- Ab dem 1. Januar 2024 wird das Verfahrenskennzeichen für BEG EM von "BEGEM" auf "BEGPT" geändert.
- Ab dem 16. Juli 2024 wird ein Zusatzantragsverfahren für den Einkommensbonus (Kennzeichen "BEGZB") eingeführt.
- Voraussetzungen für den Einkommensbonus: Eigentumswohnung muss als Haupt- oder alleinige Wohnung bewohnt werden, und das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf maximal 40.000 Euro betragen.
- Hochwasserbetroffene in Baden-Württemberg und Bayern können Ausnahmeregelungen zu den Förderrichtlinien der BEG nutzen, wenn die Betroffenheit durch die Kommune bestätigt wird.
- Die BEG umfasst drei Teilprogramme: BEG WG (Wohngebäude), BEG NWG (Nichtwohngebäude) und BEG EM (Einzelmaßnahmen).
- Antragsberechtigt sind Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen.
- Die Antragstellung erfolgt online über das BAFA-Portal.
- Für bestimmte Maßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) erforderlich.
- Der EEE erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPB) und einen technischen Projektnachweis (TPN) nach Abschluss der Maßnahme.
- Die TPN-ID ist 2 Monate gültig und wird für den Verwendungsnachweis benötigt.
- Unterstützung bei der Suche nach einem EEE bietet die Internetseite www.energie-effizienz-experten.de.

Ursprung:

Erbendorf

Link: https://www.heimat-info.de/beitraege/b54770d9-84a4-478c-891f-7119cabb7cbc

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Erstellt am: 2025-03-31 12:32:38

Autor:

Erbendorf